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Bearbeitung Widerspruchsverfahren

von Helmut11.06.2010 | 15:10
1609 Ansichten
14 Antworten

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Kann mir jemand sagen , wie lange in der regel die Bearbeitung eines Widerspruches dauert ( EM- Rente) .War im April beim Gutachter , hab noch keine Nachricht. Alle anderen Befunde sind bei der DRV und das Gutachten wurde auch gleich eine Woche später hingeschickt. Ich weiß ja das sowas von hier aus schwer zu sagen ist , aber nur mal so ca. ????

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 14.06.2010 | 08:01

Hallo Helmut,

RFn hat Ihnen das Verfahren bereits grob dargestellt. Letztlich kann ich mich dem Beitrag von -_- nur anschließen.

13 Antworten

Sozialrechtleram 11.06.2010 | 15:37
Wie lautet denn das Ergebnis des Gutachtens? Oder kennen Sie den Inhalt nicht? Dann ganz schnell zur DRV oder dem Gutachter und Akteneinsicht nehmen. Gemäß § 25 SGB X steht Ihnen dies Recht uneingeschränkt zu.
Zam 11.06.2010 | 15:33
Das ist völlig unterschiedlich je nach Einzelfall. Von 1 Monat bis zu 1 Jahr sind alle Zeiträume denkbar ( mein Widerspruchsverfahren dauerte z.b. 9 Monate ) Vielleicht reicht das im April erstellte Gutachten in ihrem Falle nicht aus um eine endgültige Entschdeiung zu fällen ? Vielleicht wird darum eventuell noch ein weiteres Gutachten benötigt ? Persönlich wurde ich z.b. auch 3 x begutachtet im Widerspruichsverfahren - allerdings auf 3 verschiedenen med. Fachgebieten und das dauert natürlich. Aber nichts genaues weiss man nicht in ihrem Fall... Rufen Sie doch gleich am Montag einfach mal ihren Sachbearbeiter bei der RV an: Der dürfte ihnen sicher sagen können wo sich ihre Akte derzeit befindet und was eventuell jetzt noch passieren muss um eine Entscheidung zu fällen und wie lange das ganze zirka noch dauern wird.
RFnam 11.06.2010 | 15:45
Und was hat Helmut davon ? Wollen Sie ihm vielleicht damit den Rat geben, die Kompetenz eines Facharztes anzuzweifeln und gegen das Gutachten anzugehen, wenn es Helmut nicht gefällt ?
RFnam 11.06.2010 | 15:21
Wenn das Gutachten eingetroffen ist, wird der Vorgang wieder dem medizinischem Dienst vorgelegt. Dieser wertet das Gutachten aus und trifft entweder sofort eine Feststellung zur Erwerbsminderung oder stellt ggf. fest, dass noch Gutachten von anderen ärztlichen Fachrichtungen erstellt werden müssen. Im ersteren Fall wird bei einer für Sie positiven Entscheidung ein Rentenbescheid erlassen. Bei einer negativen Entscheidung wird der Vorgang der Zentralen Widerspruchsstelle zur entgültigen Entscheidung vorgelegt und ggf. ein Widerspruchsbescheid mit der Rentenablehnung gefertigt. Unabhängig von der entgültigen Entscheidung geht jeder Vorgang in Abhängigkeit vom konkreten Sachverhalt mehrmals über mehrere Schreibtische in unterschiedlichen Fachbereichen. Die Bearbeitungsdauer ist daher im Einzelfall sehr unterschiedlich. Weiterhin sind eine Vielzahl von Vorgängen in der laufenden Bearbeitung. Auf jeden Fall können Sie davon ausgehen, dass Ihr Vorgang nicht vergessen ist.
@Asozialrechtleram 11.06.2010 | 16:40
So viel Blödsinn auf einem Haufen liest man hier selten. ,
Sozialrechtleram 11.06.2010 | 15:54
Helmut möchte doch wissen, was aus dem Widerspruch werden wird oder geworden ist. Der Inhalt des Gutachtens ist entscheidend. Den Rest muß Helmut selbst entscheiden. Es gibt kompetente Ärzte und weniger kompetente. Dass jemand Facharzt ist, beweist nur, dass er in dem Gebiet die notwendige Zeit ärztlich tätig war und eine Prüfung bestanden hat: "Steht in einer mündlichen Prüfung nach Ablauf der regulären Prüfungszeit (30 Minuten) aus der Sicht der Prüfer fest, dass der Prüfling nicht bestanden hat, so kann eine Verlängerung der Prüfungszeit erfolgen. Den weitaus meisten der Bewerber um die Anerkennung als Facharzt gelingt es, in dem 30minütigen Fachgespräch die erforderlichen besonderen oder zusätzlichen Kenntnisse darzulegen, wie die geringen Durchfallquoten zeigen. Auch dies spricht deutlich für die Verhältnismäßigkeit der Prüfungsregelung." Ob ein Arzt besonders gut ist, geht aus der Bezeichnung nicht hervor.
Verhüterliam 11.06.2010 | 18:09
Ihnen sollte man den PC klauen, damit ihre endlos schwachsinnigen Kommentare bald aus dem Forum verschwinden. Sie zweifeln wohl alles bei den Ärzten an, haben Sie selber schlechte Erfahrungen gemacht ?
Ernaam 11.06.2010 | 18:36
Lassen Sie @sozialrechtler in Ruhe ! Seine Beiträge sind im Gegensatz zu ihren sehr ergiebig und informativ.
Schadeam 11.06.2010 | 22:40
Helmut erreicht mit seiner Akteneinsicht auf jeden Fall, dass das Verfahren nochmal 2 bis 4 Wochen länger dauert als sonst - ob das wohl in seinem Sinne ist?
-_-am 12.06.2010 | 08:10
Wichtiger als die Schnelligkeit des Verfahrens ist das Ergebnis. Das gilt für beide Seiten. Eine gründliche Prüfung bedarf auch gewisser Bearbeitungszeit, zumal wenn medizinische Sachverständige das Leistungsvermögen beurteilen müssen. Es wäre daher höchst unseriös, Ihnen an dieser Stelle eine Bearbeitungszeit auch nur ungefähr zu nennen.
Sozialrechtleram 13.06.2010 | 22:56
Wer die Aussagen von Ärztekammern als Blödsinn bezeichnet, sollte mal im Schrank die Tassen, sofern noch welche vorhanden, zählen.
TCKam 14.06.2010 | 08:01
Logisch Denken kann - wie man hier mal wieder sieht - nicht jeder. Der Kommentar von @Asozialrechtler bezieht sich eindeutig nicht auf die Aussagen der Ärztekammer (die werden auch von mir nicht bezweifelt) sondern vielmehr dazu, dass sie hier auf Prüfungeregelungen zur Zulassung von Fachärzten eingehen. Ich darf an die Ausgangsfrage erinnern!! Ihre Äußerungen hierzu sind da ganz offensichtlich Blödsinn. Um ihre Worte zu benutzen: Es gibt kompetente Juristen und weniger kompetente. Dass jemand Jurist ist, beweist nur, dass er in dem Gebiet die theoretische Prüfung bestanden hat. Über die praktische Qualität sagt dies noch gar nicht aus!!
Sozialrechtleram 14.06.2010 | 18:58
Meine Ausführungen und das Zitat bezogen sich auf: " Wollen Sie ihm vielleicht damit den Rat geben, die Kompetenz eines Facharztes anzuzweifeln und gegen das Gutachten anzugehen, wenn es Helmut nicht gefällt ?" Wer eine wissenschaftliche Ausbildung hat, wird genau das tun. Bedauerlicherweise geben die Gutachter der DRV ihre Abschlußnoten und Zahl der erfolgreichen Behandlungen/Beurteilungen den Betroffenen nicht zur Kenntnis, so dass man sich anderer Proxies und Methoden bedienen muß, um deren medizinische Kompetenz beurteilen zu können. Eine dieser Methoden besteht darin z.B. bei Röntgenbefunden die Befundung den Gutachter machen zu lassen und die Befundberichte zum Abgleich zurückzuhalten. Bei Differenzen ist dann die Kompetenz des DRV-Gutachters in Zweifel gezogen und dessen Gutachten prozessual wertlos. Das ist ein ganz normales Procedere, um sich vor Nachteilen durch inkompetente Ärzte zu schützen.
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