Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Bearbeitungsdauer Einspruch

von Kajo1107.01.2020 | 16:38
152 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herreb, ich habe Anfang 2019 fristgerecht Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid "Anerkennung von Erziehungszeiten" erhoben. Dieser Einspruch wurde etwas später von einer Mitarbeiterin der drv fachlich ergänzt und ebenfalls weitergeleitet. Am 19.02.2019 bekam ich eine Zwischennachricht "Wir sind bemüht die Sach-und Rechtslage zu prüfen". Ich habe mich seither schon dreimal an die drv gewendet und und um Information gebeten. Jesdesmal bekam ich als Antwort " Wir haben Ihr Anliegen an die zuständige Stelle weitergeleitet. Sie werden von dort aus informiert". Ich bekam bis heute Januar 2020 keinerlei Rückmeldung von der drv. Was kann ich tun? Abwarten und weiter auf Bearbeitung hoffen? Irgendwann? Bei Anerkennung der Erziehungszeiten hätte ich schon seit September 2018 Anspruch darauf. Für einen Rat wäre ich sehr dankbar! MfG Kajo11

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte/r Kajo11,

leider kann im Rahmen dieses Forums der Sachstand zu Ihrem Fall nicht beurteilt werden. Bitte wenden Sie sich an den Sachbearbeiter des zuständigen Rentenversicherungsträgers.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

SGGam 07.01.2020 | 16:54
Nach der Zeit eine Untätigkeitsklage nach §88 SGG
KSCam 07.01.2020 | 16:44
Keiner im Forum - und auch nicht der eingeteilte Experte - weiß woran die lange Verfahrensdauer liegt. Da könnten wir nur rätseln, das bringt Sie aber nicht weiter. Fazit: nur die Sachbearbeitung des RV Trägers kann Ihnen Auskunft geben und weiterhelfen.
Kaiseram 07.01.2020 | 19:28
Und wenn Du Deinen Thread nicht nur drei-, sondern hundertmal einstellst, kann hier im Forum keiner konkret etwas zur Sachlage sagen.
Schadeam 07.01.2020 | 19:49
Warum ist die Erziehungszeit eigentlich abgelehnt worden? Sicherlich kein Standardfall, d.h. eine Mutter erzieht ihr Kind in Deutschland.......verraten Sie uns was strittig ist?
Kajo11am 07.01.2020 | 21:07
Guten Abend, strittig ist, wer für die Kindererziehungszeiten zuständig ist. Meine Kinder wurden 1979 und 1982 geboren. Bis Dezember1984 war die drv für mich zuständig. Ich wurde 2018 von der drv angeschrieben. Sie machte mich darauf aufmerksam, dass ich ab September 2018 eine Regelaltersrente erhalten könnte. Evtl. müsste ich einige Monate freiwillig nachzahlen. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Strittig ist die Zuständigkeit, da ab 1985 das Landesamt (Verbeamtung 1989) für mich zuständig i MfG. Kajo11
Kajo11am 07.01.2020 | 21:30
Sehr geehrter "Kaiser", dass meine Anfrage dreimal erschienen ist, hat nichts nit Dringlichkeit zu tun. Ich mache das zum 1. Mal und mir ist wohl ein Fehler unterlaufen. Ihe Antwort ist unsachlich, nicht hilfreich und niveaulos. Zeitverschwendung!!! Und warum duzen Sie mich? Kennen wir uns? Trotzdem noch einen schönen Abend!!! Kajo11
W°lfgangam 07.01.2020 | 23:53
Zitat von Kajo11 anzeigenausblenden
Ohhh ... Hallo Kajo11, die DRV scheint demnach bereits eine eindeutige Aussage/Bescheid erlassen zu haben, warum die Kindererziehungszeiten NICHT bei Ihnen/in Ihrem Rentenkonto anzurechnen sind. Daher, spannen Sie uns nicht weiter auf die Folter, und teilen Sie uns hier schlicht die Ablehnungsgründe der DRV mit ...und nicht was 'strittig und Zuständigkeit' aus Ihrer Sicht betrifft, sondern einfach den 'Ablehnungstenor'. Die DRV hat Ihre Entscheidung getroffen/sicher/erst Recht auch aus Sicht Beamtenstatus ...daher bitte nochmals nicht weiter an der Sache vorbei lamentieren: konkrete Ablehnungsentscheidung lautet wie? Weitere Aussagen/etwaige Hilfen, können sonst ohne den entscheidenden Ablehnungstext/Hintergrund aus Rentensicht hier nicht erfolgen. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026