Der Hauptgrund für die längere Bearbeitungsdauer bei einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist die Abklärung der medizinischen Voraussetzungen (ggfs. weitere Arztunterlagen anfordern, Termin für eine Begutachtung usw.) Ohne dies kann ja auch noch gar nicht entschieden werden. Eine spezielle Regelung für die zeitliche Abarbeitung eines Erwerbsminderungsrentenantrags durch den Rentenversicherungsträger gibt es insoweit nicht.