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Experten-Antwort

Bearbeitungsdauer Reha-Antrag

von SchlaeferB10.11.2016 | 12:59
1441 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich habe Ende September einen Antrag auf Reha gestellt. Davor war ich bereits ein paar Monate AU. Leider ist die Reha mittlerweile die einzige Chance, halbwegs wieder arbeitsfähig zu werden. Im Bereich der Krankenkassen gibt es eine Frist von 2 Wochen, in der die KK einen Leistungsantrag entscheiden muß, ansonsten gilt er als genehmigt. Gibt es so was nicht auch bei den Rehas? Vielen Dank.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Rehabilitation-Zustaendigkeit-805.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Useram 10.11.2016 | 13:38
Nein, es gibt eine Frist von 14 Tagen, aber nach Ablauf dieser Frist ist über den Antrag vom erstangegangenen Träger über den Antrag zu entscheiden, er kann dann aber immer noch abgelehnt werden. Wenn Sie jetzt so lange darauf warten dass über den Antrag entschieden wird, kann es sein dass noch Unterlagen angefordert wurden. Wenn alles vorliegt was der Arzt der DRV zur Entscheidung braucht, kann eigentlich innerhalb von 2-3 Wochen mit dem Bescheid gerechnet werden.
SchlaeferBam 11.11.2016 | 18:58
Guten Tag, vielen Dank. Dann werde ich die nächsten Tage mal einen kleinen Brief an die DRV verfassen. Die Betanet-Seite sieht sehr interessant aus. Grüße und Danke.
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