Hallo Hoffnung,
Laut der Regelung im Sozialgesetzbuch I (SGB I) sind die Leistungsträger verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Die Leistungsträger sind damit verpflichtet Verwaltungsverfahren möglichst zügig durchzuführen. Die Bearbeitungszeit eines jeden einzelnen Falles wird statistisch erfasst und ständig überprüft. Unter Beachtung des neuzeitlichen wissenschaftlichen und verwaltungstechnischen Standards werden die Bearbeitungszeiten laufend verbessert. Es liegt im Detail eines einzelnen Falles, wenn es zu einer längeren Bearbeitungszeit kommt. Auf Anfrage erhält jeder Antragsteller eine genaue Auskunft darüber, welche Ermittlungen noch offen stehen bzw. abzuwarten sind, damit eine Entscheidung getroffen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen