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Experten-Antwort

Bearbeitungszeit

von Hoffnung14.07.2014 | 22:26
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22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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In vielen Beiträgen in diesem Forum wird über die langen Bearbeitungszeiten geklagt. Gibt es denn keine gesetzlichen Regelungen die diese zum Teil "skandalösen" Bearbeitungszeiten befristen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hoffnung,

Laut der Regelung im Sozialgesetzbuch I (SGB I) sind die Leistungsträger verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.

Die Leistungsträger sind damit verpflichtet Verwaltungsverfahren möglichst zügig durchzuführen. Die Bearbeitungszeit eines jeden einzelnen Falles wird statistisch erfasst und ständig überprüft. Unter Beachtung des neuzeitlichen wissenschaftlichen und verwaltungstechnischen Standards werden die Bearbeitungszeiten laufend verbessert. Es liegt im Detail eines einzelnen Falles, wenn es zu einer längeren Bearbeitungszeit kommt. Auf Anfrage erhält jeder Antragsteller eine genaue Auskunft darüber, welche Ermittlungen noch offen stehen bzw. abzuwarten sind, damit eine Entscheidung getroffen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

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21 Antworten

W*lfgangam 14.07.2014 | 22:59
Hallo Hoffnung, können Sie empirische Zahlen dafür benennen, wie viele von 100 Anträgen skandalös 'verzögert' bearbeitet werden – ein/jedes Forum sammelt bekanntlich die 'wenigen' Meckerer, da wo es eben etwas länger dauert ...die 'Zufriedenen' mit kurzer Zeitschiene werden sich hier kaum äußern. Nebenbei, die DRV arbeitet sich zz. den Arsch wund, um die politischen Vorgaben (da kann man von skandalösen Zeitvorgaben sprechen) zeitnah umzusetzen – aus vielen Beiträgen hier im Forum schließe ich, das die schneller sind, als erwartet ...wo bleibt nun Ihr Dank? Gruß w. ...gesetzliche Regelungen? 'türlich, machen Sie sich die Mühe diese zu finden/auszuwerten – das Forum haben Sie ja auch gefunden ;-)
Sachbearbeiteram 14.07.2014 | 23:08
Hier wird immer alles so hingestellt, als würden wir faulen Sachbearbeiter bei der DRV den lieben langen Tag rumsitzen und uns darüber freuen Herrn/Frau XY seinen/ihren Antrag liegen zu lassen und zu hoffen das er/sie sich darüber ärgert. Sicherlich gibt es Fristen, aber einige sind auf Grund des hohen Antragsaufkommens einfach nicht zu schaffen. Jetzt könnte man die Personalfrage stellen, aber in der heutigen Zeit ist Personal teuer, also wird auf vorhandenes Personal umgeschichtet, auch wenn das max. Arbeitspensum erreich ist. Um daran etwas zu ändern, rate ich Ihnen, gehen Sie in die Politik und ändern Sie was dran. Oder bewerben Sie sich bei der DRV und zeigen uns, wie wirs besser machen können. >Ironie aus!
Inderam 15.07.2014 | 08:20
Auslagern nach Indien? ;-)
Walliniam 15.07.2014 | 08:38
Also, ohne der DRV etwas Böses zu wollen, ich kenne aus eigener Erfahrung diese langen Arbeitszeiten. Schlimm finde ich, dass vom gliechen SB oft mehrere Formulare kommen, jede Woche ein anderes, anstatt alles oder zumindest mehrere auf einmal. Würde Porto und Arbeit ersparen. Aber was ich eigentlich sagen möchte: Ich kenne niemanden in meinem Bekannten-Freundes-Familien-Kreis, der seine Rente in einem respektierbaren Zeitrahmen nach der Antragstellung bekommen hätte... LG Wallini
Useram 15.07.2014 | 09:14
Zitat von Wallini anzeigenausblenden
Problem bei sowas ist ganz einfach, wenn Bearbeiter X den Antrag bearbeitet, sieht er dass ein Formblatt für ihn fehlt --> er wird sie anschreiben Dann geht der Fall an die Ärzte, diese stellen plötzlich fest, dass noch der befundbericht YZ benötigt wird. Etwas was der Bearbeiter X nicht wissen konnte, da er ja keine medizinische AUsbildung hat. Und so geht das halt oft weiter, auch mehrmals. Die Bearbeiter in der RV versuchen schon alles auf einmal zu ermitteln, aber oft kanns auch sein, dass irgendetwas übersehen wird oder sich im späteren Sachverhalt ergibt, was erst geklärt werden muss. Dem jeweiligen Bearbeiter ist das oft auch zuwider. Und bitte nicht nachfragen: "brauchts das wirklich" Ja, sonst würde er nicht rausschreiben :-P
???am 15.07.2014 | 10:25
Nach den Angaben der DRV dauert es im Schnitt 1,5 Monate bis über einen Rentenantrag entschieden ist. Ob das als "respektierbar" angesehen wird, ist sicher eine Frage der Erwartungshaltung.
Sachbearbeiteram 15.07.2014 | 12:03
...ist natürlich auch die "Vorarbeit" des Versicherten näher zu beleuchten. Wer sich 20 Jahre lang nicht um eine Kontenklärung bemüht hat, wird seinen Rentenbescheid nicht innerhalb von 4 Wochen erhalten, da oftmals noch umfangreiche Ermittlungen nötig sind. In Vergessenheit gerät leider gerne mal, dass die Versicherten eine Mitwirkungspflicht haben.
Nachfrageram 15.07.2014 | 12:22
Auch gerne genommen.... Der Versicherte lässt sich 3 Monate (inkl. 2'er Erinnerungen unsererseits) Zeit und 'erwartet', unter Androhung von 'Bild kämpft für Sie', dann einen Abschluss innerhalb einer Woche.
Leseram 15.07.2014 | 12:49
Ja sicher, da es zu sehr schnellen Ablehnungen kommt und diese die Prüfungszeitstatistiken natürlich verbessern. Aus unserer Erfahrung auch der bekannten Fälle aus unserem Umfeld, die wenigsten werden innerhalb von 3-6 Monaten entschieden, viele landen vor Gericht und bekommen erst hier Recht und das liegt nicht an veränderten Gesundheitszuständen oder sonstigen oft vorgebrachten Argumenten.... Bei meiner Frau aktuell 2 Jahre und 6 Monate davon 1 Jahr und 4 Monate vor Gericht.
Hans-Peteram 15.07.2014 | 13:23
Da wo nichts mehr ist, hat der Kaiser das Recht verloren. Gesetze hin oder her, wenn keiner mehr da ist der Sie ausführen kann, sind Gesetze eben Gesetze und richten sich nach den Mitarbeiterzahlen. Beschweren kann man sich bei den jeweiligen Abgeordneten ihres Wahlkreises. Hier ein kleiner Hinweis, fragen Sie Sie, warum der öffentliche Dienst soviel Personal einsparen muss. Ein kleines Beispiel: Die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd hat Verwaltungskosten von unter 2 % gegenüber Ihrem Haushalt. Desweiteren, warum das Tarifentgelt so gering ist, dass keine Nachwuchskräfte in Ballungsräumen gefunden werden kann. Das wäre mal ein Anfang. Natürlich gibt es auch schwarze Schafe bei den Rentenversicherungsträgern, aber größten Teils sind die Angestellten freundlich und Hilfsbereit und tun in den 10 1/2 Stunden die Sie tariflich festgelegt arbeiten dürfen Ihre äußerstes um den Versicherten glücklich zu machen. Burnout und Co, machen auch vor den "faulen" Angestellten nicht halt.
Nachfrageram 15.07.2014 | 13:57
@Leser: Sie ziehen jetzt ganz bewußt die Anträge auf Erwerbsminderungsrenten heraus. Das ist aber nur ein Teil unserer Arbeit. Der 'normale' Altersrentenantrag wird auch in Ihrem Bekanntenkreis keine 6 Monate oder länger dauern. Und warum dauert der EM-Antrag so lange? Tja, weil da halt nicht nur das (hoffentlich geklärte) Versicherungskonto des Antragstellers von Belang ist, sondern auch noch die gesundheitlichen Prüfungen. Nebenher ist teilweise auch noch zu prüfen, ob die gesundheitliche Einschränkung evtl. beruflich entstanden ist. Dann muss zeitgleich noch die Unfallversicherung eingebunden werden. und das dauert dann nochmal wieder länger. Gründe für die Laufzeiten gibt es viele und die wenigsten Versicherten können sich auch nur im Ansatz vorstellen, mit was für Vorschriften und Arbeitsabläufen wir uns 'rumärgern' dürfen. Es ist immer wieder interessant sich im Bekanntenkreis mal über Abläufe zu unterhalten ... das Staunen in den RV-fremden Gesichtern ist groß!
Leseram 15.07.2014 | 16:38
Hallo Nachfrager, ich glaube nicht, das es bei diesem Thema um die Altersrente geht. Dazu sind doch eher mal "Beschwerden" hier zu lesen. Das es bei diesem Thema auch mal haken kann, liegt manchmal im Detail und ist meist relativ einfach zu beheben. Wenn allerdings bei der EM Rente der ärztliche Dienst der RV ohne Gutachten Ablehnungen am Fließband erteilt und die DRV dann darauf ihre Ablehnungen erteilt und man dann nach einem Jahr auf die Idee kommt Gutachten zu beauftragen, diese wiederum einzeln beauftragt und dann keine Zusammenhangsgutachten für Erkrankungen auf verschiedenen medizinischen Fachgebieten veranlässt, sondern Einzelgutachten - dann fragt man sich doch wieviel Geld für die Klageverfahren hinaus gepulvert wird, was für die Personalverwaltung bedeutend besser angelegt wären. Keine Frage, ein Großteil der Mitarbeiter der DRV leistet sicher gute und schnelle Arbeit, allerdings fällt es schon auf, wenn immer mehr Anträge auf Leistungen, die ausserhalb der Altersrente stehen, vor Gericht oder in Widerspruchsverfahren ausgetragen werden müssen.
Georg Schnatzelam 16.07.2014 | 11:19
Manche Leute können es in unserer heutigen schnelllebigen Welt auch einfach nicht verstehen warum die DRV länger als 4 Wochen für einen Rentenbescheid benötigt. Amazon liefert doch auch mittlerweile am nächsten Tag.
W*lfgangam 16.07.2014 | 20:28
Exklusiv: aus wohl unverrichteten Quellen liefert die DRV die Bescheide demnächst mittels Transport-Drohnen aus - wenn man/frau da nicht schnell genug nach dem Papierbündel grapscht, kommt's halt mit der Schneckenpost ein paar Wochen später, sofern die Drohne nicht versehentlich in Indien gelandet ist ;-) Die normalen Bescheide sind schon mal 'vor Antragstellung da'. Alles Andere ist oben schon gesagt, wo die 'Verzögerungen' liegen können - auch ich habe Versicherte, die auf den stinknormalen Bescheid ohne Besonderheit warten ...lapidare Antwort beim jeweiligen DRV-Träger: das Programm ist noch nicht so weit. Gruß w.
Hoffnungam 16.07.2014 | 23:56
Ich will nichts aufwärmen. Der Experte nennt keine Bearbeitungszeit- räume obwohl die gesetzlich festgelegt sind. Die Rentenversicherer halten sich nicht an die Gesetze.
Hoffnungam 16.07.2014 | 22:58
Auch der Experte will die Termine nicht nennen. Tatsache ist dass der Gesetzgeber Zeiträume für die Bearbeitung von Anträgen vorgibt. Und Tatsache ist dass gegen diese Vorgaben "manchmal" verstoßen wird. Und das ist eine große S....ei. Versäumt der "kleine Mann/die kleine Frau" eine Frist hat er das nachsehen. Gerade bei den Rentenver- sicherer.
W*lfgangam 16.07.2014 | 23:36
Hallo Hoffnung, das ist leider Quatsch, das Nachsehen haben Sie in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, wo Ihnen Fristen gesetzt werden. Sobald ein Bescheid als zugestellt gilt, haben Sie die Monatsfrist, um dagegen vorzugehen - unabhängig davon, wie lange (leider in Einzelfällen 'länger') das Vorverfahren gedauert hat. Wer diese über 4 Wochen nicht nutzt, muss sich fragen lassen, warum er/sie in dieser Zeit mit der Entscheidung der DRV zunächst zufrieden war/was gehindert hat, statt sofort/also zeitnah seinen Widerwillen kundzutun. Wer dann diese ihm/ihr zustehende Frist versäumt hat, kann immer noch in ein Überprüfungsverfahren (nur in der DRV, bzw. Sozialversicherung allgemein möglich) einsteigen. Vom einstweiligen/vorläufigen Rechtsschutz mal abgesehen ... Auch wenn Sie sich jetzt nicht gerade 'übervorteilt' fühlen, sind Sie als „kleiner Mann/kleine Frau“ doch ziemlich gut im SV-Recht 'bevorzugt' rechtlich abgesichert. Gruß w. ...die gerichtsanhängigen/langwierigen EM-Verfahren wollen Sie hier und jetzt aber nicht (erneut) 'aufwärmen'?!
Hoffnungam 16.07.2014 | 23:54
Ich will nichts aufwärmen. Der Experte nennt keine Bearbeitungszeit- räume obwohl die gesetzlich festgelegt sind. Die Rentenversicherer halten sich nicht an die Gesetze.
Nachfrageram 17.07.2014 | 08:38
Jetzt bin ich dann aber doch neugierig. Ich bin seit mehr als 25 Jahren bei der LVA/DRV in der Leistungssachbearbeitung beschäftigt und mir sind keine Fristen oder gesetzlich festgelegte Zeiträume zur Bearbeitung von Rentenanträgen oder Rückfragen von Versicherten bekannt. Wüßte auch nicht, wie das funktionieren sollte. Dafür ist einfach zuviel Arbeit da. Die Fälle werden (normalerweise) halt nach Posteingang abgearbeitet. Die einzige Einschränkung gilt da für Fälle, in denen wir mit Gesetzen außerhalb der RV hantieren müssen (z.B. Insolvenzen) weil da sonst Fristen versäumt werden könnten. Aber im Sozialgesetzbuch steht meines Wissens außer der vom Experten bereits genannten 'zeitgemäßen Weise' keine nähere Eingrenzung. Also bitte lieber User Hoffnung - klären Sie mich auf. Wo stehen die und welche Zeiträume
Leseram 17.07.2014 | 09:30
Hallo Hoffnung, es gibt tatsächlich keine "festgelegten" Fristen. Es gibt Empfehlungen für die Erstellung einses Bescheides nach denen man Untätigkeitsklagen einreichen könnte. Hier muss eine Untätigkeit aber auch vorhanden sein. Bei der Bearbeitung des Erstantrages liegt es bei 6 Monaten, bei Widersprüchen bei 3 Monaten. Diese können auf Antrag bei Gericht verlängert werden. Das daran für den Betroffenen alles zerbrechen kann, das kann natürlich nicht berücksichtigt werden, denn es handelt sich um eine Behörde.
=//=am 18.07.2014 | 14:19
Wo keine Gesetze da sind, kann man sich auch nicht daran halten. Wie sollte denn vom Gesetzgeber eine Frist gesetzt werden, während derer ein Rentenverfahren abzuschließen ist? Das ist doch absoluter Quatsch!!! Glauben Sie mir, JEDER Sachbearbeiter der RV-Träger ist bedacht darauf, EM-Rentenanträge schnellstmöglich abzuschließen, weil es nämlich eine Statistikfrage ist, welche DRV am schnellsten ist. Und bei welcher DRV die Versicherten am kürzesten oder am längsten auf ihren Bescheid warten müssen. Die Zielvorgabe von der Antragstellung bis zur Bescheidserteilung beträgt ca. 80 Tage. Das ist angemessen, denn ein EM-Rentenverfahren dauert nun mal von Natur aus länger, denn nicht immer ist nach einem Monat oder 2 schon die medizinische Frage geklärt. Aber heute muß leider alles rasend schnell gehen und jeder ist sich selbst der Nächste. Nur gibt es halt nicht nur seinen Rentenantrag, sondern hunderte mehr in seiner Abteilung.
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