Hallo Andrea Roosch,
über den Widerspruch sollte nach § 88 Sozialgerichtsgesetz (SGG) innerhalb von 3 Monaten entschieden werden. Je nach Aufwand bzw. den erforderlichen Ermittlungen im Einzelfall kann dies auch länger dauern. Bitte wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger und lassen sich den Stand der Ermittlungen schriftlich bestätigen.