Hallo Maike,
der ärztliche Dienst der Rentenversicherung schreibt einen ärztlichen Untersuchungsbericht. In diesem Bericht sind alle bekannten Gesundheitsstörungen aufzuführen und eine medizinische Bewertung der Leistungseinschränkungen abzugeben. Der Jurist entscheidet dann, ob Erwerbsminderung vorliegt. Die Entscheidung wird Ihnen dann von der Sachbearbeitung per Bescheid mitgeteilt