Grüß Gott
Habe doch mal die Frage,wie ist der Weg nach einer Begutachtung durch den ärztlichen Dienst der Rentenversicherung meiner Akten.Welchen Weg geht meine Akte und wär ist was,zB.Sachbearbeiter,Entscheidungsgremium.festlegung der EU-Zeit unsoweiter.Vielen Dank
Ihre Akte geht einmal durch das ganze haus, bis jeder kleinste Arbeiter all ihre gesundheitlichen einschränkungen gelesen hat.
Dies ist zumindest die meinung von ach so schlauen Teilnehmern hier im Forum.
Dies ist aber total schwachsinn.
Nach der Begutachtung geht ihre Akte an den Juristen im hause, der entscheidet, ob bei Ihnen EM vorliegt oder nicht.
Danach bekommt der sachbearbeiter die akte und führt entweder die Rentengewährung bzw. die Rentenablehnung maschinell am Computer aus.
Hallo Maike,
der ärztliche Dienst der Rentenversicherung schreibt einen ärztlichen Untersuchungsbericht. In diesem Bericht sind alle bekannten Gesundheitsstörungen aufzuführen und eine medizinische Bewertung der Leistungseinschränkungen abzugeben. Der Jurist entscheidet dann, ob Erwerbsminderung vorliegt. Die Entscheidung wird Ihnen dann von der Sachbearbeitung per Bescheid mitgeteilt
Wieso entscheidet ein Jurist, ob man eine EU-Rente bekommt oder nicht? Das müßte doch ein Arzt entscheiden, oder??
Oder schreibt der Gutachter das vor?
Der Gutachter trifft die medizinische Entscheidung, also welches Leistungsvermögen vorliegt.
Der Jurist legt dann fest, welcher Anspruch aufgrund dieses Leistungsvermögens zusteht. So ist z.B. die Verschlossenheit des Arbeitsmarktes eine rein rechtliche Entscheidung, die bei gleichem Leistungsvermögen zu individuell unterschiedlichen Ansprüchen führen kann.
Eine Frage hätte ich schon noch:
kann man diesen Bericht des ärztlichen Dienstes der RV ensehen??