Über Beginn/Ende ihrer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet die zuständige Krankenversicherung.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie einen Beitragszuschuss bei der Rentenversicheurng beantragen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217500/publicationFile/52568/R0820.pdf