Bedingung f. Bewilligung ambulante REHA

von
Regenbogen

Schon seit mehreren Jahren habe ich einen Bandscheibenvorfall und dementsprechenden Beschwerden, die temporär auftreten. Seit jetzt 3 Monaten habe ich akute Schmerzen. Mein behandelnder Arzt rät zu einer ambulanten Reha. Ich arbeite in Teilzeit.
Der Arzt hat mich krank geschrieben und meint dass ich dies auch für eine Bewilligung des Antrages auf diese Reha weiterhin arbeitsunfähig sein muss.
Ist dies so korrekt?

von
DRV

Nein für die Bewilligung einer Reha muss ein ärztliches Gutachten oder ein Befundbericht vorgelegt werden, aber ganz sicher müssen Sie nicht arbeitsunfähig sein.

von
Regenbogen

Danke für die Antwort.

von
Jochen

Zitiert von: Regenbogen
Mein behandelnder Arzt rät zu einer ambulanten Reha.

Und ich rate davon ab, weil ambulante Reha-Maßnahmen ziemlich stressig sein können.

Stattdessen rate ich Ihnen zu einer stationären Reha oder zu ambulanter Krankengymnastik/Physiotherapie in einer Physiotherapie-Praxis Ihrer Wahl.

Das hilft genauso gut, wie ich aus eigener Erfahrung weiß!

Experten-Antwort

Hallo Regenbogen,

DRV hat Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?