Schon seit mehreren Jahren habe ich einen Bandscheibenvorfall und dementsprechenden Beschwerden, die temporär auftreten. Seit jetzt 3 Monaten habe ich akute Schmerzen. Mein behandelnder Arzt rät zu einer ambulanten Reha. Ich arbeite in Teilzeit.
Der Arzt hat mich krank geschrieben und meint dass ich dies auch für eine Bewilligung des Antrages auf diese Reha weiterhin arbeitsunfähig sein muss.
Ist dies so korrekt?
24.10.2019, 12:48
von
Regenbogen
24.10.2019, 13:04
von
DRV
Nein für die Bewilligung einer Reha muss ein ärztliches Gutachten oder ein Befundbericht vorgelegt werden, aber ganz sicher müssen Sie nicht arbeitsunfähig sein.
24.10.2019, 13:32
von
Regenbogen
Danke für die Antwort.
24.10.2019, 14:02
von
Jochen
Zitiert von: Regenbogen
Mein behandelnder Arzt rät zu einer ambulanten Reha.
Und ich rate davon ab, weil ambulante Reha-Maßnahmen ziemlich stressig sein können.
Stattdessen rate ich Ihnen zu einer stationären Reha oder zu ambulanter Krankengymnastik/Physiotherapie in einer Physiotherapie-Praxis Ihrer Wahl.
Das hilft genauso gut, wie ich aus eigener Erfahrung weiß!
24.10.2019, 14:32
Experten-Antwort