Hallo,
leider ist die andere Diskussion zum Thema „Bedingungsloses Grundeinkommen und Erwerbsminderungsrente?“ schon geschlossen.
Ich möchte aber gerne eine Info beisteuern. Vielleicht liest es der Fragesteller.
Aus folgendem Grund kann das bedingungslose Grundeinkommen aus dem Projekt nicht rechtens auf die EMR angerechnet werden:
Anders als ein späteres staatliches Grundeinkommen, handelt es sich bei der monatlichen Zahlung im Rahmen der Studie um eine Schenkung bzw. Schenkungen der Sponsoren. Schenkungen können aber nicht angerechnet werden. Das Grundeinkommen im Rahmen der Studie ist also keine Sozialleistungen und keine Versicherungsleistung. Und als Schenkung auch kein Hinzuverdienst. Der gleiche Verein hat auch bisher Grundeinkommen vergeben, allerdings als Gewinnspiel was auch nicht anzurechnen wäre.
Je nach Gestaltung der Schenkung(ein) könnten allerdings Schenkungssteuer anfallen, aber das war ja nicht die Frage.
Was bei einer Einführung des BGE als staatliche Leistung angeht, würde von der Ausgestaltung abhängen. Manche Modelle sehen die Verrechnung mit Lohn und Rente vor. Aber die Wertung als Hinzuverdienst wäre unlogisch, da eine bedingungslose Leistung nicht zum Hinzuarbeiten passen würde.