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Experten-Antwort

Bedingungsloses Grundeinkommen und Erwerbsminderungsrente?

von AndereMeinungAnderesWisseb20.08.2020 | 22:52
439 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, leider ist die andere Diskussion zum Thema „Bedingungsloses Grundeinkommen und Erwerbsminderungsrente?“ schon geschlossen. Ich möchte aber gerne eine Info beisteuern. Vielleicht liest es der Fragesteller. Aus folgendem Grund kann das bedingungslose Grundeinkommen aus dem Projekt nicht rechtens auf die EMR angerechnet werden: Anders als ein späteres staatliches Grundeinkommen, handelt es sich bei der monatlichen Zahlung im Rahmen der Studie um eine Schenkung bzw. Schenkungen der Sponsoren. Schenkungen können aber nicht angerechnet werden. Das Grundeinkommen im Rahmen der Studie ist also keine Sozialleistungen und keine Versicherungsleistung. Und als Schenkung auch kein Hinzuverdienst. Der gleiche Verein hat auch bisher Grundeinkommen vergeben, allerdings als Gewinnspiel was auch nicht anzurechnen wäre. Je nach Gestaltung der Schenkung(ein) könnten allerdings Schenkungssteuer anfallen, aber das war ja nicht die Frage. Was bei einer Einführung des BGE als staatliche Leistung angeht, würde von der Ausgestaltung abhängen. Manche Modelle sehen die Verrechnung mit Lohn und Rente vor. Aber die Wertung als Hinzuverdienst wäre unlogisch, da eine bedingungslose Leistung nicht zum Hinzuarbeiten passen würde.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo AndereMeinungAnderesWisseb,

allgemeine Informationen zu den Hinzuverdienstregelungen bei Altersrenten oder Erwerbsminderungsrenten geben unsere Broschüren. Diese finden Sie auf unserer Homepage https://www.deutsche-rentenversicherung.de/ unter Services > Broschüren. Individuelle Fragen können jederzeit in einer persönlichen Beratung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger geklärt werden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Mickam 25.08.2020 | 23:24
wie auch immer ist Bedingung, dass Steuern bezahlt werden. Die Begünstigten werden das BGE also selbst mitfinanzieren müssen.
Quatsch³am 26.08.2020 | 00:55
Manche Modelle sehen die Verrechnung mit Lohn und Rente vor. Aber die Wertung als Hinzuverdienst wäre unlogisch, da eine bedingungslose Leistung nicht zum Hinzuarbeiten passen würde.
wie auch immer ist Bedingung, dass Steuern bezahlt werden. Die Begünstigten werden das BGE also selbst mitfinanzieren müssen.
Die Gelder sind Schenkungen und müssen nicht versteuert werden, da sie unter den Freibeträgen liegen.
Janaam 26.08.2020 | 14:16
Selbst auf der Seite desjenigen, der es verlost steht es ganz klar drin. Es wird angerechnet, verrechnet, versteuert. Es ist was völlig anderes, als ein Gewinn bei der Glücksspirale oder wie immer das heisst, bei der Mann eine monatliche "Rente" gewinnt.
KSCam 26.08.2020 | 16:38
Wie kann man sich nur über "den Käse" den Kopf zerbrechen? Laut Presseberichten bekommen (vielleicht) einige Menschen testweise für einige Zeit (3 Jahre?) Geld "geschenkt" und hier im Forum gehen schon wieder die wildesten Spekulationen los. Die "paar Glücklichen" müüsen dann im Ernstfall individuell klären was steuertechnisch oder rententechnisch Sache ist. Warum sollen DRV Mitarbeiter heute schon über diese Dinge brüten? Da gibt es wirklich wichtigeres im Leben.
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