Hallo holger99,
zunächst beeinflusst jeder zusätzliche Beitrag zur Rentenversicherung die zu erwartende Rente auch grundsätzlich positiv. Da der Krankengeldbezug und das ALG I als Lohnersatzleistung bei vorhergehender Beschäftigung regelmäßig der Versicherungspflicht unterliegen und hieraus entsprechende Beiträge gezahlt werden, erhöhen diese Zeiten auch entsprechend die Rentenanwartschaften.
Allerdings werden für die Zeiten des Lohnersatzleistungsbezugs geringere Beiträge gezahlt als in einer abhängigen Beschäftigung (80 % des der Lohnersatzleistung zugrundeliegenden Arbeitsentgelts), so dass die Steigerung der Rentenanwartschaften vergleichbar geringer ausfallen, als wenn Sie durchgehend gearbeitet hätten.