Hallo Berger,
da die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von rein arbeitsvertraglich oder tarifvertragliche Regelungen abhängt, können wir Ihnen hier im Forum keine abschließende Antwort gegeben. Da Sie aber Ihren Arbeitgeber bereits darüber informiert haben, sollte einer Rückfrage bei Ihrem Arbeitgeber doch kein Problem darstellen.