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Experten-Antwort

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

von Berger08.12.2014 | 08:40
1805 Ansichten
13 Antworten

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Hallo ich (Jahrgang 1950) habe meinem Arbeitgeber heute mündlich mitgeteilt, dass ich 3 Monate nach meinem 65 Geburtstags in die Altersrente gehen werde. Muß ich das Arbeitsverhältnis schriftlich kündigen oder einen Aufhebungsvertrag abschließen, oder kann ich nach Ablauf der Zeit einfach in Rente gehen? Kann ich noch ein qualifiziertes Zeugnis verlangen? In meinem Arbeitsvertrag von 1999 steht eine 6-wöchige Kündigungsfrist. Danke für Hinweise

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Berger,

da die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von rein arbeitsvertraglich oder tarifvertragliche Regelungen abhängt, können wir Ihnen hier im Forum keine abschließende Antwort gegeben. Da Sie aber Ihren Arbeitgeber bereits darüber informiert haben, sollte einer Rückfrage bei Ihrem Arbeitgeber doch kein Problem darstellen.

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12 Antworten

Cassandraam 08.12.2014 | 09:57
Tendeziell würde ich Ihnen z einer schriftlichen Kündigung raten, aber um sicher zu gehen, fragen Sie Ihren Arbeitgeber. Und ja, Sie haben Anspruch auf ein Zeugnis.
dereinfacheMichelam 08.12.2014 | 10:07
Hallo NIEMALS KÜNDIGEN! Der Vertrag läuft mit erreichen der Alters Grenze automatisch aus. Und ein Zeugnis steht ihnen zu!zu!
Bergeram 08.12.2014 | 10:14
Meinem Arbeitgeber wollte ich diese Frage zunächst nicht stellen. Außerdem soll ich meinem Arbeitgeber das Formular R250 von der RV vorlegen.Das dient der Berechnung der Rente, die allerdings erst mal "hochgerechnet" wird. Können mir durch diese Hochrechnung finanzielle Nachteile entstehen wenn ich in dieser Zeit noch das Urlaubsgeld bekomme?
Bergeram 08.12.2014 | 10:18
@ dereinfache Michael in meinem Vertrag steht nichts davon, dass mein Arbeitsverhältnis automatisch mit Beginn des Rentenalters ausläuft!
PXYam 08.12.2014 | 10:21
Das Erreichen des Alters für eine Altersrente beendet das Arbeitsverhältnis nicht.
zaraam 08.12.2014 | 10:57
Hallo Berger, die richtige Antwort kann Ihnen hier niemand geben. Denn wir kennen weder alle Inhalte Ihres Arbeitsvertrags noch, ob ein Tarifvertrag etc. Geltung hat. Auch dort gibt es ggf. entsprechende Regelungen.
Cassandraam 08.12.2014 | 10:57
.....ich denke, Sie haben den Arbeitgeber mündlich informiert ???
Bergeram 08.12.2014 | 11:12
Meinem Arbeitgeber wollte ich diese Frage zunächst nicht stellen. .....ich denke, Sie haben den Arbeitgeber mündlich informiert ???
Ich habe den Arbeitgeber informiert, dass ich im August 2015 in Rente gehe, aber nicht gefragt ob eine schriftliche Kündigung benötigt wird!
Cassandraam 08.12.2014 | 11:58
....dann fragen Sie halt nach... Verstehe gerade das Problem nicht.
W*fgangam 08.12.2014 | 20:03
Hallo Berger, wie Sie schon Nachlesen konnten, hängt die Kündigungsfrist vom Arbeitsvertrag/Tarifverträgen ab. Tarifvertraglich endet ein Arbeitsverhältnis immer mit Erreichen der Regelaltersgrenze (und meines Wissens gilt das auch für frei formulierte/außertarifliche Verträge). Diese Erreichen Sie allerdings mit Jahrgang 50 erst einen Monat später. Es muss einen Grund geben, warum Sie bereits 1 Monate früher ausscheiden/in Rente gehen wollen/diesen 1 Monat nicht noch 'mitgenommen' haben? Egal, wohl persönliche Gründe ...um sicher zu gehen/Sie trauen Ihrem Arbeitgeber nicht, wäre die Schriftform angesagt. > Hochrechnung Damit eine rechtzeitige Rentenzahlung gewährleistet ist (ggf. ist der Rentenbescheid ja auch noch für eine nachfolgende Betriebsrente vorzulegen, damit sie rechtzeitig beginnen kann), können bei Rentenantragsstellung die max. letzten 3 Monate hochgerechnet werden – Vordruck R250 (eigentlich sollten Sie dazu bei Rentenantragstellung bereits ausführlich (!) informiert worden, welche Auswirkungen das hat). Etwaige Sonderzahlungen in den letzten 3 Monaten bleiben für Sie außen vor (wenn Sie nicht sowieso wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) nutzlos sind), der Durchschnittswert der letzten 12 Monate wird für die letzten 3 Monate im Rahmen der Hochrechnung angesetzt – manchmal sogar höher, als das tatsächliche Monatseinkommen wg in den letzten 12 Monaten bereits enthaltenen Sonderzahlungen. Abweichungen von - sagen wir mal 1000 EUR - zum tatsächlichen Einkommen/unter BBG in den letzten 3 Monaten führen vielleicht zu einem Mehr-/Minderbetrag von netto 70 Cent Monatsrente. Bei bereits Erreichen der BBG liegen Sie für die letzten 3 Monate 'Wertverlust' bei unter 40 Cent. Ohne Hochrechnung müssen Sie im Extremfall vielleicht 3 Monate auf die erste Rentenzahlung/Nachzahlung warten. Das wäre die Folge: ich will mein tatsächliches Einkommen im Rentenbescheid haben. Gruß w. PS: >qualifiziertes Zeugnis Google hilft 'Renter qualifiziertes Zeugnis'
KSCam 08.12.2014 | 20:13
Manchmal scheint Kommunikation unendlich schwierig zu sein. Wenn Sie Ihrem AG heute gesagt haben, dass Sie mit 65 + 3 in Rente gehen werden, hätte ich doch erwartet, dass der AG Ihnen sagt ob ihm das mündlich reicht oder er eine Unterschrift von Ihnen will. Frage Sie doch morgen einfach nochmals nach. :) Wozu Sie ein qualifiziertes Zeugnis brauchen, wenn Sie mit 65+3 in Rente wollen, erschließt sich mir nicht ganz - oder wollen Sie damit anschließend bei einem anderen AG beruflich durchstarten?
Bierwanstam 08.12.2014 | 22:47
Ah gäh, im Wirtshaus konst oiwei schmatzen, da derfst scho redn und mitdringa. A Masserl schod ned. Hau eini, Oida.
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