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Beendigung einer Teilhabe am Arbeitsleben

von deichhase13.07.2014 | 07:30
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe zwei Probleme: 1. ein guter Freund von mir nimmt zur zeit an einer Teilhabe am Arbeitsleben der DRV teil. Es ist eine Berufliche Rehabilitation für psychisch belastete Menschen. Dauer 1.10.2013-30.09.2014. Er hat einen GdB von 60 % und steht unter Betreuung. Seit Beginn der Maßnahme hat er schon 2 Praktika erfolgreich absolviert, wurde aber nicht übernommen. Seit Beginn der Maßnahme hatte er folgende Zeiten mit AU: 01/2014: 14 Tage 03/2014 4 Tage 05/2014 10 Tage In 06/2014 hat er ein neues Praktikum begonnen. Während dieses Praktikums nun musste er als Notfall operiert werden und ist nun schon 14 Tage AU. Darauf hin teilte der Praktikumsbetrieb dem zuständigen Berufsföderungswerk mit, man wollte das Praktikum mit ihm abbrechen. Ohne vorher mit ihm ein Gespräch zu führen, rief der zuständige Psychologe des Berufsföderungseinrichtung meinen Freund gestern an und teilte ihm folgendes tel. mit: Der Praktikumsbetrieb wolle das Praktikum abbrechen, er als zuständiger Psychologe habe das schon genehmigt und auch schon die DRV darüber informiert. Schönes Wochenende noch. Mein Freund leidet u. a. auch an starken Depresisonen und war am Boden zerstört. Abgesehen von der Menschenverachtetenden Art der Info: -muss in so einem Fall nicht zuerst ein Gespräch mit dem Klienten statt finden? -muss nicht auch der zuständige Betreuer vorher über die Angelegenheit schriftlich informiert werden (Geschäftsfähigkeit) -darf der zuständige Psychologe überhaupt in Eigenregie solch eine weitreichende Entscheidung treffen? Wie soll er sich nun weiter verhalten? Natürlich hat er jetzt auch Existenzängste (kein Geld etc.) 2. ich habe gehört, das wenn mann 6 Wochen ununterbrochen AU ist, wird die Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben automatisch abgebrochen. Stimmt diese Info? Vielen Dank jetzt schon für die Hilfe! Gruß deichhase

2 Antworten

???am 13.07.2014 | 08:50
Betrachten Sie die Sache mal von der anderen Seite: Ziel der Maßnahme ist, dass Ihr Freund am Ende eine Arbeit hat. Wenn der Praktikumsgeber nach 14 Tagen AU wegen einer Notfall-OP das Praktikum schon beenden will, meinen Sie, Ihr Freund hätte bei Fortsetzung des Praktikums eine Übernahmechance? Ist das die Art Arbeitgeber, bei der er arbeiten möchte? Wie viel Verständnis würde der wohl aufbringen, wenn Ihr Freund wegen Depressionen nicht voll leistungsfähig ist oder gar AU? Die DRV zahlt während einer AU 6 Wochen quasi 6 Wochen "Lohnfortzahlung". Danach gibt es kein Übergangsgeld mehr für diese AU. Die Maßnahme endet nicht zwingend mit Ablauf der 6-Wochen-Frist, und schon gar nicht automatisch. Wichtig ist immer, ob das Ziel der Maßnahme, also einen Arbeitsplatz zu finden, noch ereichbar ist. Das bedeutet allerdings auch, dass die DRV nicht die 6 Wochen abwarten muss, um die Maßnahme zu beenden. Sollte z.B. bereits nach 2 Tagen AU klar sein, das wird nichts mehr, kann sie bereits zu diesem Zeitpunkt die Maßnahme beenden.
KSCam 13.07.2014 | 09:41
Das Praktikum wurde beendet, wie es beendet wurde ist sicher nicht schön für Ihren Bekannten, lag aber nicht in der Hand der DRV. Wenn ein Betrieb (Chef) keinen Sinn mehr in einem Praktikum sieht, wer will es ihm verwehren, wenn er es beendet? Wie nun bis Ende September mit der LTA weitergeht, muss mit dem Rehaberater oder der Sachbearbeitung der zuständigen DRV besprochen werden. Das ist eine Entscheidung im Einzelfall, was soll das Forum hier sagen?
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