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Experten-Antwort

Beendigung EU-Rente

von Emilie Groß17.01.2017 | 12:54
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Erwerbsminderungsrente läuft im Mai aus und ich möchte wieder ins Berufsleben einsteigen. Angenommen ich erkranke wieder an der gleichen Krankheit auf die ich Rente bekam (oder einer anderen Krankheit) und meine Erkrankung zwingt mich im nächsten Jahr wieder zu Hause zu bleiben, die Erkrankung wird chronisch und ich müsste wieder Rente beantragen. Aber Rente kann man ja nur beantragen, wenn man mindestens 5 Jahre Beitrag zur gesetzlichen RV geleistet hat. Ist es richtig, dass ich in diesem Fall keine Rente beantragen kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Emilie Groß,

bei den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente wird Ihr aktueller Erwerbsminderungsrentenbezug entsprechend berücksichtigt. Das heißt, dass sich der 5-Jahrs-Zeitraum, in dem 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorliegen müssen auch um Zeiten des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente verlängert wird. Soweit also ein neuer Leistungsfall zu bestimmen wäre und sie seit Ende der bisherigen Rente in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben, wäre der Verlust der Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente prinzipiell nicht zu befürchten. Im Zweifel können Sie sich hierzu auch nochmal in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers individuell beraten lassen.

Ungeachtet dessen hat aber auch der Hinweis von „=//=“ seine Berechtigung. Sie sollten daher vor einer entsprechenden Entscheidung auch noch einmal mit Ihrem behandelnden Arzt über Ihr Vorhaben und dessen Erfolgsaussichten sprechen.

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11 Antworten

=//=am 17.01.2017 | 13:08
Ich würde an Ihrer Stelle vorsorglich die Weitergewährung der Rente beantragen. Auch wenn Sie jetzt meinen, wieder arbeiten zu können, wissen Sie nicht, was ab Juni ist. Wenn Sie dann tatsächlich wieder arbeiten können und wenn die Rente weitergewährt wird, können Sie einen Arbeitsversuch im Sinne eines Minijobs machen. Leider Gottes überschätzen sich viele Rentner/innen in Ihrer Situation und scheitern dann aber, wenn sie mehr als 3 oder 6 Stunden arbeiten. Erwähnen Sie im Weitergewährungsantrag auch noch nichts von Ihrem Arbeitsbestreben.
Magdalenaam 17.01.2017 | 13:34
Hallo Emilie Groß, ich schließe mich =//= an. Viele EMR meinen, Sie könnten einfach wieder so nachdem Sie für mehrere Jahre aus dem Berufsleben waren, wieder voll Einsteigen. Versuchen Sie es doch erstmal mit einem Minijob und beobachten wie es Ihnen dabei geht. Bedenken Sie auch dabei wenn einmal die volle EMR weg ist und die sich dann heraus stellt, es geht gesundheitlich doch nicht, dann beginnt der ganze Schlamassel von vorne. Mfg
HelgaErnaam 17.01.2017 | 16:01
Damit schaden Sie den vielen Arbeitslosen, indem Sie suggerieren, dass man einfach so wieder ins Berufsleben einsteigen kann, wenn man nur will. Wer sich dann auch noch dazu bereit erklärt, für 8,50 Euro Mindestlohn zu arbeiten, fällt den Arbeitslosen wieder in den Rücken. Denn wenn niemand zum Mindestlohn arbeiten würde, wären die Arbeitgeber dazu gezwungen, höhere Löhne zu bezahlen. Die Geringverdiener sind also quasi mitschuldig daran, dass so viele Arbeitslose in Billigjobs gezwungen werden. Warum genießen Sie nicht einfach Ihre Rente und verdienen sich, falls nötig, noch etwas hinzu? Kaum ein Mensch arbeitet freiwillig mehr als er muss!
GroKoam 17.01.2017 | 16:40
Zitat von HelgaErna anzeigenausblenden
meine Erwerbsminderungsrente läuft im Mai aus und ich möchte wieder ins Berufsleben einsteigen.
Damit schaden Sie den vielen Arbeitslosen, indem Sie suggerieren, dass man einfach so wieder ins Berufsleben einsteigen kann, wenn man nur will. Wer sich dann auch noch dazu bereit erklärt, für 8,50 Euro Mindestlohn zu arbeiten, fällt den Arbeitslosen wieder in den Rücken. Denn wenn niemand zum Mindestlohn arbeiten würde, wären die Arbeitgeber dazu gezwungen, höhere Löhne zu bezahlen. Die Geringverdiener sind also quasi mitschuldig daran, dass so viele Arbeitslose in Billigjobs gezwungen werden. Warum genießen Sie nicht einfach Ihre Rente und verdienen sich, falls nötig, noch etwas hinzu? Kaum ein Mensch arbeitet freiwillig mehr als er muss!
Im Gegensatz zu Dir gibt es sehr wohl viele Menschen denen Ihre Arbeit gefällt.
Magdalenaam 17.01.2017 | 17:11
Zitat von HelgaErna anzeigenausblenden
meine Erwerbsminderungsrente läuft im Mai aus und ich möchte wieder ins Berufsleben einsteigen.
Damit schaden Sie den vielen Arbeitslosen, indem Sie suggerieren, dass man einfach so wieder ins Berufsleben einsteigen kann, wenn man nur will. Wer sich dann auch noch dazu bereit erklärt, für 8,50 Euro Mindestlohn zu arbeiten, fällt den Arbeitslosen wieder in den Rücken. Denn wenn niemand zum Mindestlohn arbeiten würde, wären die Arbeitgeber dazu gezwungen, höhere Löhne zu bezahlen. Die Geringverdiener sind also quasi mitschuldig daran, dass so viele Arbeitslose in Billigjobs gezwungen werden. Warum genießen Sie nicht einfach Ihre Rente und verdienen sich, falls nötig, noch etwas hinzu? Kaum ein Mensch arbeitet freiwillig mehr als er muss!
Hallo, Sie haben es auf den Punkt gebracht. Ich sehe das auch so. Und ignorieren Sie Stellungnahme von "GroKo". Mfg
W*lfgangam 17.01.2017 | 19:17
Zitat von Magdalena anzeigenausblenden
Hallo Magdalena, wieso, wo GroKo Recht hat, hat er Recht! Manchmal produziert er mit einem Satz auch was Sinnvolles ;-) (GroKo, ja das war eine 'Steilvorlage' ... ;-)) ...als EM-Rentnerin in der Blüte des Lebens mit schmaler Rente nur noch die Enten im Winter füttern? Wenn Sie daran Gefallen finden, gern. Sie wollen doch niemanden 'verbieten' sich wieder ins Arbeitsleben integrieren zu wollen. So nach dem Motto "EM-Rentner, wagt es ja nicht, Eure Zeit ist abgelaufen ...". Wenn Sie einem Arbeitslosen den nicht zur Verfügung stehenden Arbeitsplatz 'wegnehmen' wollen, hat er wohl nicht die erforderliche Qualifikation, um diesen bereits innezuhaben. Und da die EM-Rente nur befristet ist, sagt das doch schon alles ...da geht vielleicht noch was - auch für die Sozialkassen, also auch für Sie. Grundsätzlich bin ich bei =//=, Weitergewährung beantragen (man weiß, nicht was kommt). Kann auch volle Pulle wieder gearbeitet werden, wenn sich dafür ein passender Arbeitgeber/Arbeitsplatz *) findet - und hinterher über die Hinzuverdienste die Rente gemindert, oder ganz eingestellt wird. Klapp es nicht, ist die Weitergewährungsgeschichte bereits hinter einem, statt wieder ein komplett neues Verfahren anzuleiern. *) ruht das bisherige Arbeitsverhältnis wegen der befristeten Rente, dürfte es beim bisherigen Arbeitgeber kein Problem sein, da wieder einzusteigen - der Arbeitsplatz ist ja noch da, auch wenn eher nicht der alte dafür noch zur Verfügung steht. ALLERDINGS besteht auch eine (wohl geringe) Möglichkeit, das künftig nach Weitergewährungsantrag eine volle unbefristete EM-Rente aus rein med. Gründen das ruhende Arbeitsverhältnis beendet ...insgesamt liegen zu wenig Informationen vor. > Erwähnen Sie im Weitergewährungsantrag auch noch nichts von Ihrem Arbeitsbestreben. Genau so! Gruß w.
Biene-majaam 17.01.2017 | 19:18
Vo Ihnen sind ja doch schon sehr viele Berichte bekannt. Ich frage mich einfach nur, ob Sie arbeiten gehen um solch ein Forum so forsch zu lesen oder haben Sie keine Beziehung weshalb Sie so viel Langeweile haben. Ich möchte mit Ihnen nicht tauschen auch wenn ich erkrankt bin und um meine Arbeitsstelle kämpfe auch wenn ich eine TeilERB bekomme. Wie kann man nur den ganzen Tag diesen Block verfolgen um andere Menschen nieder zu machen. Ich möchte nicht so traurig und alleine sein wie Sie. Mein herzlichstes Beileid!!
Magdalenaam 17.01.2017 | 19:59
Hallo Wolfgang der mit dem *, ich muss mich wieder über Sie wundern. Volle "Pulle arbeiten" können Sie ja und das bis im Alter von 70. Wenn Menschen bereits eine Teil oder volle Erwerbsminderungsrente erhalten, dann sind Sie gesundheitlich so angeschlagen, daß Sie nicht irgendwann mal wieder volle Pulle arbeiten können. Also werden Sie nicht zu persönlich. Es ist vor einiger Zeit schon mal ein Beitrag von Ihnen entfernt worden ( Sichwort: Tablette). Gruß
W*lfgangam 17.01.2017 | 23:15
Hallo Magdalena, lesen Sie bitte Beiträge im gesamten Kontext, dann hätten Sie erkannt, worauf ich hinaus wollte /welche Möglichkeiten auch in dieser Situation bestehen _können_ - und machen Sie da nichts an einzelnen Begrifflichkeiten/Empfindlichkeiten fest ...sonst gibt's für heute Nacht nicht die volle Tablette ;-) Gruß w. PS: Gelöschte Beiträge, kein Problem damit, da liege ich mit der Red. ganz auf Linie /wäre wahrscheinlich sogar restriktiver! Andererseits können damit auch Randinformationen entgehen, eine Frage des Abwägens eben ...*oops, ist ja wie mit der Frage von Emilie.
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