Hallo Thomas Winter,
wenn Sie nicht mehr selbständig tätig sind, sollten Sie dies Ihrem zuständigen Rententräger mitteilen, damit dieser die Beitragszahlung einstellen kann. Am besten rufen Sie direkt dort an und teilen dies schon mal vorab mit, damit der Beitrag nicht mehr abgebucht wird. Der Sachbearbeiter wird Ihnen dann mitteilen, was er von Ihnen als Nachweis benötigt. Regelmäßig ist dies bei einer freiberuflichen Tätigkeit die Abmeldung beim Finanzamt oder eine Bescheinigung Ihres Steuerberaters.
Viele Grüße
Ihr Team der Deutschen Rentenversicherung