Im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (stufenweise Wiedereingliederung mit Zahlung von Übergangsgeld) kann Ihnen der Rententräger leider nicht behilflich sein Dies ist nur möglich, wenn Sie direkt aus einer medizinischen Reha-Maßnahme heraus die Arbeit wieder aufnehmen würden. Evtl. besteht aber die Möglichkeit, dass Sie bis Rentenende neben dem Rentenbezug im Rahmen der Hinzuverdienstmöglichkeit (ab 01.01.2013 monatlich 450,00 Euro) die Beschäftigung beim Arbeitgeber für zunächst maximal 3 Stunden täglich wieder aufnehmen. Lassen Sie sich hierzu bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten!