Der festgestellte Grad einer Behinderung allein sagt über die täglich zumutbare Arbeitszeit nichts aus. Die Einsendung einer Kopie des Bescheides sollte dennoch erfolgen, weil die Rentenversicherung sich mit dem Versorgungsamt in Verbindung setzen könnte, um von dort evtl. ärztliche Unterlagen zu erhalten.