Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ralfotto,
sofern Ihre Mutter beabsichtigt, dauerhaft Ihren Wohnsitz nach Finnland zu verlegen, ändert sich in der Regel nichts und die Witwenrente wird weiter in der bisherigen Höhe auf ein Konto Ihrer Wahl geleistet.
Welche Folgen sich bei der Krankenversicherung und Pflegeversicherung bei einem Verzug nach Finnland ergeben, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Krankenkasse.
Teilen Sie dem Renten Service der Deutschen Post AG spätestens zwei Monate vor dem gegebenenfalls beabsichtigten Umzug die neuen Daten mit, so dass die Bankverbindung umgestellt und die Rente ohne Unterbrechung weitergezahlt werden kann. Denn auch wenn sich die Rentenhöhe nicht ändert, brauchen wir für die Technik etwas Zeit. Die Adresse lautet:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 221 569 2777
Fax: +49 221 569 2778
Selbstverständlich können Sie alternativ auch Ihren Rentenversicherungsträger informieren.
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