Hallo „Handwerker“,
grundsätzlich werden alle Gewerbetreibenden in Handwerksbetrieben (kurz: Handwerker) im 213. Kalendermonat von ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger über die Möglichkeit und die Folgen einer Befreiung von der Versicherungspflicht unterrichtet.
Der Antrag kann aber selbstverständlich auch von Ihnen formlos oder mit dem Vordruck V010 an Ihren Rentenversicherungsträger gerichtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung