Hallo Nanu,
beantragt beispielsweise ein Minijobber mit mehreren 450-Euro-Minijobs für einen davon die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, gilt diese für alle Minijobs, die er zum Zeitpunkt der Befreiung nebeneinander ausübt und zusätzlich danach aufnimmt.
Die Befreiung wird für alle 450-Euro-Minijobs gleichzeitig wirksam und endet erst, wenn kein Minijob mehr besteht.
Hat der Minijobber in seinem Minijob die Versicherungsfreiheit gewählt, beendet diesen und nimmt innerhalb von zwei Monaten erneut einen Minijob bei Ihnen – also demselben Arbeitgeber – auf, bleibt er rentenversicherungsfrei.
Eine Aufnahme von einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ändert nichts an der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht als Minijobber. Wie auch bereits von W°lfgang erklärt, könnte bei einer kurzfristigen Beschäftigung ebenfalls eine Versicherungsfreiheit entstehen.
Gerne können Sie sich auch bei der Minijob-Zentrale informieren unter der Telefonnummer 0355 2902-70799 oder per Mail unter minijob@minijob-zentrale.de