Befreiung aus der Rentenversicherungspflicht - bereits eingezahlte Beiträge

von
Viktoria

Hallo, ich bin Medizinstudentin und habe bereits 4 Jahre in die Deutsche Rentenversicherung Beiträge eingezahlt (bin nebenher als Krankenschwester tätig) Nun habe ich erfahren, dass ich mich später von der Versicherungspflicht befreien lassen kann und stattdessen in ein ärztliches Versorgungswerk einzahlen kann. Was passiert dann mit meinen bereits bezahlten Beiträgen? Habe gelesen, dass der Beitrag bei Nichterfüllung der allg. Wartezeit zurückerstattet wird. Was ist wenn ich jetzt noch ein paar Jahre weiter einzahle? Vielen Dank schon einmal für die Antwort.

von
=//=

Wenn Sie Mitglied eines ärztlichen Versorgungswerkes sind und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllen, können Sie sich auf Antrag die RV-Beiträge erstatten lassen.

Sobald aber die Wartezeit erfüllt ist, ist dies nicht mehr möglich. Dann erhalten Sie später eine Regelaltersrente

von
senf-dazu

Wenn die allgemeine Wartezeit erfüllt ist, und damit auch ein Rentenanspruch besteht, könenn die Beiträge nicht erstattet werden.
Wenn die 60 Kalendermonate noch nicht voll sind, können Sie sich Ihre eigenen Beiträge erstatten lassen. Die des Arbeitgebers blieben außen vor ...
siehe auch https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232658/publicationFile/50114/beitragserstattung.pdf

Lassen Sie sich am betsen mal beraten, ob es nicht doch Sinn macht, die Beiträge in der GRV zu belassen, sei es in Hinblick auf eine mögliche Erwerbsunfähigkeit oder auf später anfallende Kindererziehungszeiten ... Wichtig wäre dann auch, ob eine gesetzliche Rente zusätzlich zur berufsständischen Versorgung gezahlt wird oder ob eine Anrechnung erfolgt.

Experten-Antwort

Guten Tag „Viktoria“!

Die vorherigen Antworten haben Ihre Möglichkeiten treffend beschrieben.

Mit der Aufnahme in dem Versorgungswerk sollten Sie sich mit der dann aktuellen Anzahl an Beitragsmonaten nochmals informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung

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