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Befreiung für Existenzgründer

von Markus01.07.2008 | 20:03
1368 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich bin seit heute Selbständig und habe von der Rentenvers. die Mitteilung bekommen, dass ich trotzdem versicherungspflichtig bin. Ich habe gehört, dass ich mich in den ersten drei Jahren dennoch von der Versicherungspflicht befreien lassen kann - wegen Existenzgründung. Leider finde ich nirgendwo einen Antrag oder ähnliches. Kann mir jemand helfen? Danke!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hier der zugehörige Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_75716/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/01__formulare/01__versicherung/V0050,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/V0050

2 Antworten

Happyam 02.07.2008 | 07:39
Hallo Markus, nur der Selbständige mit einem Auftraggeber kann sich "befreien" lassen! Vordruck V 050 einfach aus dem Internet runterladen und ausfüllen. Wenn Sie jedoch aus einem anderen Grund der VP unterliegen, z.B. als Lehrer oder Physiotherapeut usw. geht das nicht. Schauen Sie mal in diesem Bescheid der DRV nach welcher Vorschrift die VP festgestellte wurde und schreiben uns. Dann können wir das genauer klären. MfG Happy p.s. Bitte nicht gleich für die kompletten drei Jahre befreien lassen, sofern möglich! Denken Sie an Ihren EM-Schutz! Eine Befreiung kann immer verlängert werden. Z.B. erst ein jahr und dann noch eins. Verkürzung geht nicht!
Schadeam 02.07.2008 | 07:24
wenn Sie von der RV eine Mitteilung haben, dass Sie versicherungspflichtig sind, dann steht auf diesem Schreiben doch eine Telefonnummer - und ein Selbständiger hat ein Telefon und kann dort einfach nachfragen - wo ist da ein Problem? Nicht alle versicherungspflichtigen Selbständigen haben eine solche Befreiungsmöglichkeit für 3 Jahre, versicherungspflichtige Handwerker beispielsweise nicht. Für eine Antwort bräuchte man die Angabe, in welcher Branche Sie selbständig tätig sind.
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