Hallo Elmar,
Sie können als Handwerker zwischen zwei, als sogenannter Junghandwerker zwischen drei Möglichkeiten der Beitragszahlung wählen.
1. Halber Regelbeitrag für Einsteiger
Nur innerhalb der ersten drei Kalenderjahre nach Aufnahme Ihrer selbständigen Tätigkeit können Sie sich für den sogenannten halben Regelbeitrag entscheiden. Dieser beträgt im Jahre 2008 monatlich 247,26 Euro. Nach Ablauf der 3 Kalenderjahre würde automatisch auf den vollen Regelbeitrag umgestellt.
2. Regelbeitrag
Sie können ohne Rücksicht auf Ihr Arbeitseinkommen den vollen Regelbeitrag zahlen. Dieser beträgt im Jahr 2008 494,52 Euro.
3. Einkommensgerechter Beitrag
Selbständige können auch niedrigere oder höhere Beiträge als den halben oder vollen Regelbeitrag zahlen, wenn sie ein entsprechend abweichendes Arbeitseinkommen nachweisen. Grundlage der Beitragsberechnung ist Ihr Arbeitseinkommen. Darunter versteht man den Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit laut Einkommensteuerrecht. Als Nachweis ist Ihr letzter Einkommensteuerbescheid maßgebend.
Liegt dieser nicht vor (z.B. bei Einsteigern) kann das jährliche Arbeitseinkommen auch geschätzt werden.
Eine Änderung der Beitragzahlung (halber oder voller Regelbeitrag oder einkommensgerechte Beiträge) ist grundsätzlich jederzeit möglich, allerdings immer nur für die Zukunft.
Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nur möglich, wenn bereits für mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden.