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Befreiung Rentenversicherung als Selbständiger / jetzt arbeitslos

von Saslord07.09.2008 | 19:57
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5 Antworten

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Hallo, ich war seit 01.2007 selbständiger Handelsvertreter. Die Tätigkeit wurde nun aufgrund Perspektivlosigkeit von meiner Seite aus gekündigt. Bei Aufnahme der Selbständigkeit habe ich mich damals von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Welche Schritte muss ich nun unternehmen ? Welches Formular muss ich ausfüllen, um mich ab sofort wieder versichern zu lassen ? Wie sollte ich am Besten vorgehen ? Vielen Dank für eure Auskunft.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auf die Ausführungen des User Schade wird verwiesen.

Sollten Sie nach Ihrer selbständigen Tätigkeit Leistungen (Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld II) von der Agentur für Arbeit beziehen, unterliegen Sie der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

4 Antworten

Schadeam 07.09.2008 | 20:03
die Versicherungspflicht und die Befreiung als Selbständiger erledigt sich durch die Aufgabe der Selbständigkeit. Es richtet sich nun danach, was Sie künftig tun. Erhalten Sie ALG 1 oder 2 sind Sie daraus versicherungspflichtig, werden Sie Arbeitnehmer tritt mit Beschäftigungsbeginn ebenso Versicherungspflicht als Arbeitnehmer ein. Und, und, und.... und eventuell könnten Sie auch freiwillig zahlen, vorher sollten Sie sich jedoch individuell beraten lassen.
Ahnungsloseram 08.09.2008 | 07:43
Es besteht die Möglichkeit sich nach § 6 Abs. 1b Nr. 2 SGB VI sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, wenn als Bezieher von Arbeitslosengeld II im letzten Monat vor Bezug dieser Leistung eine selbständige Tätigkeit ausgeübt haben und einen ausreichenden Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen haben. Auch hier ist Voraussetzung, dass sie in der selbständigen Tätigkeit nicht rentenversicherungspflichtig waren.
!!!!wichtige Ergänzung!!!!am 09.09.2008 | 07:06
Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind sie nichtversichert, da Sie im letzten Jahr nicht rentenversichert waren. Diese Versicherungspflicht können Sie beantragen, müssen die Beiträge dann aber allein tragen. Wenn Sie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen, dann sind Sie automatisch auch rentenversichert.
TCKam 09.09.2008 | 07:23
Bei Bezug von Arbeitslosengeld und bestehender Versicherungspflicht -auch bei Antragspflichtversicherung- zahlt die Agentur für Arbeit die Beiträge i m m e r in voller Höhe a l l e i n.
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