Hallo,
meine Regelaltersrente würde am 1.1.2025 beginnen. Seine Jahren zahle ich nichts mehr ein, da seit Jahren 450€ Minijob bei Ehefrau/Arztpraxis.
Meine bisherigen Entgeltpunkte 33,68 (seit Jahren konstant). Die letzten Pflichtbeitragsjahre liegen 10 Jahre zurück.
Habe kürzlich "Rürup" aus steuerlichen Gründen
abgeschlossen, um die Höchstgrenze der gemeinsamen steuerlichen Absetzbarkeit i.H.v.
40.000€ zu erreichen.
Daneben habe ich noch eine "alte", d.h. seit Jahren ruhende geringe "Riesterrente" aus 2001, da keine staatliche Förderung möglich.
Frage: Bringt mir die Versicherungspflicht als "Minijobber" irgendeinen Vorteil oder habe ich gar Nachteile, wenn ich mich nicht befreien lasse, nach § 6Ib SGBVI ?
Der Steuerberater hat mir einen Vordruck mit Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht geschickt. Bisher habe ich das immer "blind" unterschrieben.
Ich bin nun etwas verunsichert.
Vielen Dank für eine Antwort.
Gruß
TNZ