Hallo TNZ,
wie auch von „Eumel“ bereits angeführt, sollten sie sich unbedingt bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle über Ihre derzeitigen und ggfs. künftigen Rentenansprüche informieren. Hier insbesondere abklären, ob und ggfs. in welche Altersrente Sie eventuell gehen könnten, insbesondere wenn noch (fehlende) Pflichtbeiträge geleistet werden. Erst nach dieser Beratung kann dann normalerweise gesagt werden, ob aus rentenrechtlicher Sicht eine Befreiung sinnvoll ist. Allerdings aus steuerlicher Sicht würde eine eventuelle unmittelbare Zulagenberechtigung für Ihre Riesterrente dann ab dem nächsten Jahr entfallen.
Ob bei der „Rüruprente“ sich insbesondere bei der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung Auswirkungen ergeben, müssten Sie mit Ihrem Steuerberater abklären.