Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo IanDei86,
wenn Sie sich nicht befreien lassen, dann
- besteht die Förderberechtigung bei der Riesterrente und
- Sie erwerben Pflichtbeitragszeiten, die vor allem bei einer Rente wegen Erwerbsminderung eine Rolle spielen.
Und natürlich erwerben Sie auch einen (geringfügigen) Rentenanspruch in dieser Zeit.
Lassen Sie sich befreien, zahlt zwar der Arbeitgeber einen Beitrag, Sie erwerben aber keine vollwertigen (Pflicht-)Beitragszeiten. Die Tätigkeit wird später trotzdem die Rente geringfügig (aber weniger als bei Pflichtversicherung) erhöhen und es werden Ihnen auch einige wenige Monate für die Wartezeit gutgeschrieben.
Welches für Sie die beste Variante ist, müssen Sie letztlich selbst entscheiden - hier können wir keinen allgemeinen Rat geben.
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