Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Befreiung Rentenversicherungspflicht Werkstudent

von lanDei8602.09.2013 | 11:33
7902 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich bin ab 10/2013 als Masterstudent an einer Hochschule eingeschrieben. Ab 09/2013 bis 12/2014 habe ich einen Werkstudentenverträg auf Minijobbasis bei einem Unternehmen. Der monatl. Verdienst beträgt 400 €. Zusätzlich beziehe ich Bafög (bisher noch durch mein Bachelorstudium und ab Oktober dann als Masterstudent). Nun fragt mich mein Arbeitgeber, ob ich mich von der Renterversicherungspflicht befreien lassen möchte. Es handelt sich dabei ja um 3,9 %, also bei 400 € macht dies 15,60 € monatlich. Nun die Frage, welches die beste Entscheidung ist... Der Arbeitgeber zahlt ja trotzdem die 15 %... Ich habe außerdem einen Riester-Sparvertrag. Bisher habe ich den Pflichtbetrag von 5 € monatl. gezahlt, war aber als Student nicht zuschussberechtigt. Ändert sich dies nun durch meine Werkstudententätigkeit? Ist dafür der volle Rentenversicherungssatz, als die 18,9 % notwendig, oder reicht dafür der Arbeitgeberanteil von 15 %? Ich hoffe, dass Sie mir hierbei helfen können. Mit freundlichen Grüßen, lanDei86

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.09.2013 | 13:36

Hallo IanDei86,

wenn Sie sich nicht befreien lassen, dann

- besteht die Förderberechtigung bei der Riesterrente und

- Sie erwerben Pflichtbeitragszeiten, die vor allem bei einer Rente wegen Erwerbsminderung eine Rolle spielen.

Und natürlich erwerben Sie auch einen (geringfügigen) Rentenanspruch in dieser Zeit.

Lassen Sie sich befreien, zahlt zwar der Arbeitgeber einen Beitrag, Sie erwerben aber keine vollwertigen (Pflicht-)Beitragszeiten. Die Tätigkeit wird später trotzdem die Rente geringfügig (aber weniger als bei Pflichtversicherung) erhöhen und es werden Ihnen auch einige wenige Monate für die Wartezeit gutgeschrieben.

Welches für Sie die beste Variante ist, müssen Sie letztlich selbst entscheiden - hier können wir keinen allgemeinen Rat geben.

2 Antworten

lanDei86am 02.09.2013 | 13:36
Okay, vielen Dank für die Antwort. Ich meine, man kann nie sagen, wie sich das Rentensystem und die Renten entwickeln, allein auf die staatliche Rente sollte man ja ohnehin nicht setzen, aber auch im Sinne der Riesterzulage ist eine Aufstockung also sinnvoll. Nochmals vielen dank.
Feliam 02.09.2013 | 13:12
Allein im Hinblick auf die Zulage für den Riestervertrag würde ich die Aufstockung zahlen, denn dann sind Sie zulageberechtigt. Ihre spätere Altersrente wird dadurch evtl. (wer kann schon 40 Jahre in die Zukunft schauen) auch ein ganz, ganz kleines bißchen höher. Und durch die eigene Beitragszahlung haben Sie eher die 5 Jahre Pflichtbeiträge voll, die Sie zur Berechtigung für eine EM- oder Altersrente brauchen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026