Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Danielle,
Sie sind derzeit in Ihrem 450 Euro-Job versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Dabei zahlt der Arbeitgeber einen Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 15 % aus Ihrem Arbeitsentgelt; Sie zahlen die restlichen 3,7 % (Gesamtbeitrag = 18,7 % mal Arbeitsentgelt).
Damit erwerben Sie vollwertige Pflichtbeiträge, die zum Beispiel bei der Wartezeit von 45 Jahren für die Rente mit 63 berücksichtigt werden.
Sofern Sie einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen, müssen Sie Ihren Anteil am Beitrag nicht mehr zahlen. Allerdings erwerben Sie dann auch keine Pflichtbeiträge mehr.
Ob eine Befreiung für Sie sinnvoll ist, kann man nur unter Kenntnis Ihrer gesamten rentenrechtlichen Zeiten beurteilen. Da mir diese nicht bekannt sind, sollten Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung beraten lassen.
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