Zunächst stellt sich die Frage, ob der Hausarzt tatsächlich als Gutachter bestellt ist oder ob es sich nicht um die Abgabe eines Befundberichtes handelt. In diesem Fall müssen Sie im Antrag den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbunden haben. Dann kann er selbstverständlich alle - auch früheren -Befundunterlagen zitieren bzw. beifügen.