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Ich bin selbst in der Sachbearbeitung eines RV-Trägers tätig und mich - muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen - interessieren keine Vermögensverhältnisse oder sonstigen materiellen Dinge eines Versicherten."
Richtig, die gehen Sie auch gar nichts an, ebensowenig dürfen routinemäßig Arztberichte über Ihren Schreibtisch wandern.
Was das Problem der Dame angeht, so sei jedermann/frau (PC) empfohlen darauf zu bestehen, daß der behandelnde Arzt bevor er seine Erkenntnisse weitergibt - gemäß § 203 StGB offenbart - das Schriftstück zur Genehmigung dem Patienten vorlegt.
Wer pauschale Erklärungen, die die DRV nd andere Sozialleistungsträger routinemäßig abfordern, wozu sie nicht berechtigt sind, weil über die Rechtsfolgen und die Alternativen aufgeklärt werden muß, hat schlechte Karten.
Also erst prüfen, was der "Onkel Doktor" schreiben will und dann den von der Schweigepflicht entbinden.
Vertrauen ist gut, Kontrolle besser, insbesondere dann, wenn man es mit finanziell chronisch kranken Behörden und deren Ablegern zu tun bekommt.