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Befreiung / Tätigkeit für einen Auftraggeber

von FLeber08.09.2009 | 10:45
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2 Antworten

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Guten Tag, ich überlege, ob ich einen "Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Selbständige mit ienem Auftraggeber" stellen muss. Die Situation ist folgende: Ich bin für 2 Auftraggeber tätig (Korrekturarbeiten für Universität auf Werkvertragsbasis sowie juristische Recherchetätigkeiten für eine Kanzlei). Bei beiden Auftraggebern bin ich völlig frei in der Gestaltung meiner Tätigkeit, die Bezahlung erfolgt auf Stundenbasis oder pro korrigierter Klausur. Das Problem: Die Einkünfte aus der Tätigkeit für die Kanzlei übersteigen die der Universität bei weitem. Ich denke zwar, dass diese nicht 5/6 meiner Einkünfte ausmachen werden, sondern darunter bleiben, ganz sicher bin ich mir dabei aber nicht. Muss ich den Antrag auf Befreiung dennoch stellen? Es ist schließlich eine Prognoseentscheidung und ich habe Stand jetzt genug Anhaltspunkte, dass ich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nach der gesetzlichen Definition nicht nur für einen, sondenr für zwei Auftraggeber tätig bin.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo FLeber,

wie Sie selbst schreiben, könnte in Ihrem Fall Versicherungspflicht als Selbständiger mit einem Auftraggeber bestehen. Bevor Sie einen Antrag auf Befreiung von dieser Versicherungspflicht stellen, sollten Sie jedoch das Vorliegen der Versicherungspflicht bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger prüfen lassen. Dazu können Sie den Vordruck V023 benutzen, den Sie im Intranetauftritt der Deutschen Rentenversicherung finden.

1 Antworten

Beitragam 08.09.2009 | 11:30
Laden Sie sich den Vordruck V 023 (nebst Erläuterung V 024) von der Internetseite der DRV herunter und schicken Sie diesen vollständig ausgefüllt zusammen mit notwendigen NAchweisen (Verträgen mit Auftraggebern) an ihren zuständigen RV-träger (siehe Kopf der Renteninfo). Sollten Sie als Selbständiger mit einem Auftraggeber eingestuft werden, dann hätten Sie die Mögl., sich für max 3 JAhre befreien zu lassen. Ich empfehle, diese Befreiung dann jedoch nur für 2 JAhre zu beantragen, wegen Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes gegen Erwerbsminderung. Konkreter und weitere individuelle Info´s und Mögl. bitte bei einer Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe klären. MfG
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