Guten Tag,
ich überlege, ob ich einen "Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Selbständige mit ienem Auftraggeber" stellen muss.
Die Situation ist folgende: Ich bin für 2 Auftraggeber tätig (Korrekturarbeiten für Universität auf Werkvertragsbasis sowie juristische Recherchetätigkeiten für eine Kanzlei). Bei beiden Auftraggebern bin ich völlig frei in der Gestaltung meiner Tätigkeit, die Bezahlung erfolgt auf Stundenbasis oder pro korrigierter Klausur.
Das Problem: Die Einkünfte aus der Tätigkeit für die Kanzlei übersteigen die der Universität bei weitem. Ich denke zwar, dass diese nicht 5/6 meiner Einkünfte ausmachen werden, sondern darunter bleiben, ganz sicher bin ich mir dabei aber nicht.
Muss ich den Antrag auf Befreiung dennoch stellen? Es ist schließlich eine Prognoseentscheidung und ich habe Stand jetzt genug Anhaltspunkte, dass ich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nach der gesetzlichen Definition nicht nur für einen, sondenr für zwei Auftraggeber tätig bin.