Hallo Jona,
als Mitglied einer Versorgungseinrichtung besteht die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen.Die Prüfung erfolgt im Einzelfall durch die Deutsche Rentenversicherung. Wenn die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt ist,
besteht ein Anspruch auf die Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Anspruch verfällt nicht. Ein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung würde jedoch nach Ablauf von zwei Jahren nach Einzahlung des letzten Pflichtbeitrages in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr zustehen.