Hallo zusammen,
ich bin seit kurzem als Integrationshelferin für einen Jungen mit Aspergers tätig. Ich habe daher das Formular "V20: Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht"ausgefüllt und an die DRV geschickt. Nun bekomme ich eine Rückantwort, dass ich gem. §6 Abs. 1a SGB VI nicht rentenpflichtig bin.
Leider verstehe ich nicht, welche Relevanz der §6 Abs. 1a für mich haben soll.
Heißt dass, das ich Zwangsmitglied in einer berufsständischen Kammer bin? Muß ich jetzt diesbezüglich unternehmen?
Bitte entschuldigt, wenn ich die Fragen laienhaft gestellt haben sollte, aber ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen?
Vielen Dank! :-)
Grüße,
Rose