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Befreiung von der KVdR

von total verwirrt25.06.2009 | 17:45
1321 Ansichten
5 Antworten

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Könnt Ihr mit bitte helfen. Ich weiss langsam nicht mehr aus noch ein. Am 2.3.09 habe ich eine Versichertenrente beantragt mit Rentenbeginn ab 01.06.09. Da ich keine Hochrechnung wollte, liegt mir bis jetzt noch kein Rentenbescheid vor. Damals habe ich angegeben, dass ich in der Techniker Krankenkasse versichert werden will (war ich bis 31.05.09 pflichtversichert). Inzwischen habe ich aber erfahren, dass ich auch günstig eine private Krankenversicherung abschliessen kann, zusätzlich würde ich über meinen Ehemann noch 70 % Beihilfe erhalten. Von der Techniker Krankenkasse wurde mir von einem Mitarbeiter gesagt, dass die Kündigung innerhalb 3 Monate nach Rentenbeginn möglich wäre. Am 18.06.09 habe ich bei der Techniker Krankenkasse gekündigt. Ging leider nicht früher, da ich nicht wusste, ob die Private Krankenversicherung mich nimmt. Inzwischen sagt die Techniker Krankenkasse, sie müsste den Rentenbescheid abwarten. Die Rentenversicherung konnte mir dazu auch nichts sagen. Von der Privaten Krankenkasse brauche ich aber eine Bestätigung, dass ich bis 31.05.09 pflichtversichert war. Von der Techniker Krankenkasse liegt mit ein E-Mail vor, dass die Vorversicherungszeiten erfüllt sind (9/10 Regelung). Ich habe Angst, irgendwelche Zeiten zu verpassen und nicht mehr rechtzeitig in die Private Versicherung zu kommen, die für mich viel günstiger ist, da ich noch eine Betriebsrente erhalte. Habt Ihr eine Ahnung, ob ich eine Möglichkeit habe, aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu kommen und wie. Vielen Dank im voraus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "Chris".

4 Antworten

Skatrentneram 25.06.2009 | 18:15
Hallo total verwirrte, so wie sie schreiben ist die Vorversicherungszeit mit der 9/10 Regelung erfüllt. Somit sind sie in der gesetzlichen Krankenkasse " pflichtversichert " und können sich der Solidargemeinschaft nicht entziehen. Somit ist kein Wechsel in die PKV möglich.
total verwirrtam 25.06.2009 | 18:30
Danke für deine Antwort, aber es muss doch noch Möglichkeiten geben, vielleicht weiss ein Experte dazu noch etwas zu sagen oder andere Teilnehmer. Mit frdl. Grüssen total verwirrt.
Chrisam 25.06.2009 | 21:20
Sie haben die Möglichkeit, sich nach § 8 SGB V von der Versicherungspflicht der KVdR befreien zu lassen. Dies ist innerhalb von 3 Monaten möglich. Ggf. lassen Sie sich von dem Sachbearbeiter der DRV einfach den Beginn der Rente formlos bestätigen. Dies sollte der Krankenkasse dann vorab ausreichen die Bescheinigung auszustellen. Den Rentenbescheid können Sie bei der TK nachreichen.
total verwirrtam 25.06.2009 | 22:55
Vielen Dank Chris, das werde ich versuchen. Mit frdl. Grüssen nicht mehr so total verwirrt. PS: Ich bin sehr froh, daß es dieses Forum und so viele liebe und gutinformierte Menschen gibt.
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