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Befreiung von der Rentenpflicht

von Peter12.03.2007 | 18:11
1770 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich möchte gerne wissen, wieviel eine angestellte Person bei mir min. verdienen muss, damit ich für die Zukunft nicht versicherungspflichtig werde. Situation, bin seit 3 Jahren selbständig (scheinselbständig) und die Übergangszeit ist vorbei? Kann mir jemand weiterhelfen? Vielen Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe die Ausführungen von "Unbekannt".

1 Antworten

Unbekanntam 12.03.2007 | 18:42
Der Gesetzgeber bzw. die Rechtsauslegung der Rentenversicherungsträger besagen, dass man einen versicherungspflichtigen Beschäftigten haben muss, damit man kraft Gesetzes versicherungsfrei ist. Entweder benötigen Sie einen Beschäftigten, der mindestens € 400,01 verdient, oder mehrere geringfügige Beschäftigte, die in der Addition mindestens € 400,01 verdienen. z. B. Beschäftigter A = € 200, Beschäftigter B = € 201 ergibt in der Summe € 401,00 somit wären Sie versicherungsfrei. Es sei erwähnt, dass ein Beschäftigter mit € 401 Ihnen weniger Lohnnebenkosten wie zwei geringfügige Beschäftigte (€ 200+ €201) verursachen. Ich empfehle Ihnen sich bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle über den konkreten Sachverhalte beraten zu lassen. Mit fehlenden Beiträgen in Zukunft verlieren Sie unter Ihren Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bzw. Ansprüche zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Ich höre Sie schon rufen: "Ich werde mich privat absichern", was natürlich sinnvoll ist. Untersätzen Sie jedoch nicht den Bedarf eines Reha-Anspruchs, der bei immer länger werden Lebensbiographien von mehr zu mehr an Bedeutung gewinnt. Wenn Sie sich schon ausschließlich für die private Vorsorge entscheiden, vergessen Sie nicht diesen wichtigen Baustein miteinzupacken.
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