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Experten-Antwort

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

von Silke Jacobs19.02.2014 | 12:44
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Sehr geehrte Damen und Herren, ist es richtig, das es für ehemals selbstständige Baufacharbeiter eine Sonderregelung bzgl. der Rentenversicherungspflicht gibt? Ein neuer Mitarbeiter wurde von seiner Krankenkasse darauf hingewiesen. Er hat am 01.01.2014 eine unbefristete nicht selbstständige Beschäftigung (kein Architekt!) begonnen und ist 37 Jahre alt. Die selbstständige Tätigkeit ist beendet. Er möchte sich aufgrund des Hinweises der Krankenkasse von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dies soll aber nicht zugunsten eines anderen Versorgungswerkes sein. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Silke Jacobs

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Silke Jacobs,

die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist in § 6 SGB VI und das Übergangsrecht in § 231 SGB VI geregelt.

Nur aufgrund der Angabe, dass der Mitarbeiter selbstständiger Baufacharbeiter war, kann nicht festgestellt werden, ob eine Befreiung möglich wäre.

Der Mitarbeiter sollte sich in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten lassen.

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