Während des Bezugs einer Erwerbsminderungsrente ist die Zahlung von Pflichtbeiträgen in einem Minijob nicht zwingend nötig. Bis zum 60.Lebensjahr beinhaltet diese Rente eine Zurechnungszeit (Hochrechnung) und diese wird eine sogenannte Anrechnungszeit (dient Absicherung EM). Lassen Sie sich in Ihrem Minijob von der Versicherungspflicht befreien (gilt nur für neu aufgenommene Minijobs ab 01/2013) sind Sie an diese Befreiung für die Dauer dieser Tätigkeit gebunden. Um sich vor eventuellen negativen Auswirkungen vor dieser Befreiung zu schützen, würde ich eine persönliche Beratung in Erwägung ziehen.