Hallo Jacobs,
mir ist der Sachverhalt mit den von Ihnen gemachten Angaben nicht klar:
1. Wer hat den Befreiungsbescheid erteilt? Evtl. die Krankenkasse?
2. Was verstehen Sie unter "zeitlich befristete berufsfremde Beschäftigung"? Was ist insbesondere mit "berufsfremd" gemeint? Handelt es sich evtl. um eine auf 2 Monate befristete sog. "kurzfristige" Beschäftigung, die vor Ablauf der 2 Monate in eine Dauerbeschäftigung umgewandelt wurde?