Hallo Operalover,
die Nebentätigkeit wird von der Versicherungsfreiheit als Beamter nicht umfasst, sondern ist gesondert zu beurteilen.
Versicherungsfreiheit wie im Dienstverhältnis kann nur eintreten, wenn sich die Gewährleistung von Versorgungsansprüchen auch auf diese weitere Beschäftigung
erstreckt.