Ich arbeite als Beamter im Staatsdienst und arbeite in meiner Freizeit als Statist an einem Staatstheater. Es handelt sich dabei um eine Nebentätigkeit, die nur angezeigt, aber nicht genehmigt werden muss. Ich habe mittlerweile die Mindestversorgung erreicht und bin aber in der Nebentätigkeit rentenversicherungspflichtig. Das Theater ist ein Dienstherr im Sinne des §121 BRRG. Kann ich mich für diese Tätigkeit von der Rentenversicherung befreien lassen bzw eingezahlte Beiträge zurückerstatten lassen, da ich die 60-Monatsgrenze sicher nicht erreichen werde? Und wo muss ich das gegebenenfalls beantragen?
Wenn ihr Dienstherr ihnen für diese Nebentätigkeit eine sogenannte
"Gewährleistungserstreckungsentscheidung nach § 5 Abs. 1 S. 3 SGB VI " erteilt, dann sind Sie auch in der Nebentätigkeit versicherungsfrei. Zuständig hierfür wäre bei Landesbeamten die oberste Verwaltungsbehörde in dem Bundesland in dem ihr Dienstherr seinen Sitz hat, bei Bundesbeamten das zuständige Bundesministerium.
Hallo Operalover,
die Nebentätigkeit wird von der Versicherungsfreiheit als Beamter nicht umfasst, sondern ist gesondert zu beurteilen.
Versicherungsfreiheit wie im Dienstverhältnis kann nur eintreten, wenn sich die Gewährleistung von Versorgungsansprüchen auch auf diese weitere Beschäftigung
erstreckt.