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Experten-Antwort

Befreiung von der Vers.-Pflicht bei Minijob

von Carlo05.03.2014 | 15:00
1561 Ansichten
8 Antworten

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Ich bin Bezieher eine halben EM-Rente und werde in diesem Jahr 62 Jahre ( Jahrgang 1953 ) alt. Ich habe im letzten Jahr einen 300 EURO-Job angenommen und habe mich dummerweise von der Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Befreiung wirkt ja nun für die gesamte Dauer der Beschäftigung. Ich habe bereits ca. 44 Jahre mit Pflichtbeiträgen. Wenn nun das neue Gesetz zum 1.7.14 in Kraft treten sollte, fehlen mir im nächsten Jahr ca. 12 Monate um an die Altersrente ohne Abschläge zu kommen. Ist es möglich, die Beschäftigung zu beenden und nach einem Monat wieder aufzunehmen um in den Genuss der Vers.-Pflicht zu kommen ? Das wäre für mich sehr wichtig, dann könnte ich im nächsten Jahr in die Altersrente ohne Abschlag. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten ? I

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Genau. Wichtig ist die Betonung "beim selben" Arbeitgeber. Beim einem anderen Arbeitgeber gilt diese "Wechselfrist" nicht. Wobei aber im Einzelfall Ausnahmen möglich sein können.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Genau. Wichtig ist die Betonung "beim selben" Arbeitgeber. Beim einem anderen Arbeitgeber gilt diese "Wechselfrist" nicht. Wobei aber im Einzelfall Ausnahmen möglich sein können.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Genau. Wichtig ist die Betonung "beim selben" Arbeitgeber. Beim einem anderen Arbeitgeber gilt diese "Wechselfrist" nicht. Wobei aber im Einzelfall Ausnahmen möglich sein können.

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5 Antworten

GroKoam 05.03.2014 | 16:07
Wenn ihr Arbeitgeber mitspielt ist das ein gute Idee. Allerdings werden Ihnen die Abschläge für die halbe EM Rente erhalten bleiben.
KBSam 05.03.2014 | 15:47
www.minijob-zentrale.de
Rentnerinam 05.03.2014 | 17:32
Guten Tag Sind Sie ggf. Jahrgang 1952, wenn Sie in diesem Jahr 62 Jahre alt werden? Wenn Sie Jahrgang 1953 sind, dann werden Sie in diesem Jahr (2014) 61 Jahre alt und im kommenden Jahr erst 62 Jahre alt. In die abschlagsfreie Rente kämen Sie somit erst im Jahr 2016 mit 63+ Jahre . Welcher zeitliche Fehler liegt jetzt vor? Grüße von der Rentnerin
Carloam 05.03.2014 | 18:50
Zitat von Rentnerin anzeigenausblenden
Sind Sie ggf. Jahrgang 1952, wenn Sie in diesem Jahr 62 Jahre alt werden? Wenn Sie Jahrgang 1953 sind, dann werden Sie in diesem Jahr (2014) 61 Jahre alt und im kommenden Jahr erst 62 Jahre alt. In die abschlagsfreie Rente kämen Sie somit erst im Jahr 2016 mit 63+ Jahre . Welcher zeitliche Fehler liegt jetzt vor? Grüße von der Rentnerin Selbstverständlich Jahrgang 52, Entschuldigung, Schreibfehler
W*lfgangam 05.03.2014 | 20:39
Hallo Carlo, die Unterbrechung von nur einem Monat beim selben Arbeitgeber ist zu kurz. Die Schamfrist beträgt 2 (oder sinds 3?) Monate. Erst dann beginnt wirklich ein neues Beschäftigungsverhältnis mit den Optionen Versicherungspflicht oder Befreiung. Gruß w.
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