Kann ich mich als selbständiger Handwerker mit 30 Pflichtversicherungsjahren R Ü C K W I R K E N D von der Versicherungspflicht befreien lassen? Ich habe nämlich die 3 Jahr seit Beginn meiner Selbständigkeit keine Beiträge bezahlt und fürchte nun eine Aufforderung zur Nachzahlung. Hätte ich mich bei der RV bei Beginn meiner Selbständigkeit melden müssen? Ich dachte, die RV meldet sich bei mir. Sie wurde doch vom Arbeitsamt (Erhalt eines Existenzgründerzuschusses) und von der Handwerksrolle informiert.
30.01.2009, 13:40
Experten-Antwort
Hallo Raini,
grundsätzlich kann die gesetzliche Rentenversicherung für Zeiten, in denen Versicherungspflicht vorgelegen hat, Beiträge nachfordern. Wir empfehlen Ihnen sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.
30.01.2009, 14:09
von
Zusatz
eine rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht (sollte denn eine Vorliegen - ggf. gehört Ihr Beruf nicht zu den zulassungspflichtigen und damit auch nicht zu den rentenversicheurngspflichtigen) ist nicht möglich! Die Befreiung gilt erst ab Eingang des Befreiungsantrages.