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Experten-Antwort

Befreiung von der Versicherungspflicht als selbstständiger mit einem Auftraggeber

von Steffen07.01.2019 | 17:11
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11 Antworten

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Ich arbeite in der Versicherungsbranche als selbstständiger Hauptvertreter mit einem Auftraggeber. Momentan habe ich noch eine Angestellte in Teilzeit, welche sozialversicherungspflichtig angestellt ist. Somit greift meine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zum 28.2. hört meine Mitarbeiterin bei mir auf . Ich bin natürlich bestrebt, schnell eine neue Arbeitskraft zu finden. Werde ich automatisch versicherungspflichtig, wenn ich nicht sofort ab dem 1. März einen neuen Mitarbeiter einstelle ?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Steffen,

der Antwort von Manuel kann ich mich anschließen.

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10 Antworten

W*lfgangam 07.01.2019 | 20:02
Hallo Steffen, es gibt 'Übergangsfristen', die gerade im Nachweis des 'Bemühens' um eine neue SV-Angestellte begründet sind und die die Befreiungswirkung auch weiterhin bestehen lassen. Ein Experte/ein mehr wissender Mitleser, wird sich morgen/heute im Detail dazu äußern. Gruß w.
DRVam 07.01.2019 | 21:33
Nach meinem Kenntnisstand werden Sie mit Wegfall der Befreiungsvoraussetzung sofort versicherungspflichtig und haben dies auch innnerhalb einer Frist von 3 Monaten zu melden. http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Ich lasse mich aber gerne durch den Experten eines Besseren belehren.
Manuelam 08.01.2019 | 09:15
Hallo! Damit keine Versicherungspflicht für Selbständige mit einem Auftraggeber eintritt ist ein regelmäßiges Arbeitsverhältnis nötig. Siehe auch http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Wie der Arbeitsanweisung zu entnehmen ist sind Unterbrechungen bis zu 2 Monaten wegen Kündigung unschädlich. Auch darüber hinaus kann im Einzelfall, wenn ein Anstellungsverhältnis angestrebt wird, d.h. vermutlich wenn konkrete Ausschreibungen etc. unternommen werden, eine Unterbrechung weiterhin unschädlich sein. Gruß Manuel
Manuelam 08.01.2019 | 09:15
Hallo! Damit keine Versicherungspflicht für Selbständige mit einem Auftraggeber eintritt ist ein regelmäßiges Arbeitsverhältnis nötig. Siehe auch http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Wie der Arbeitsanweisung zu entnehmen ist sind Unterbrechungen bis zu 2 Monaten wegen Kündigung unschädlich. Auch darüber hinaus kann im Einzelfall, wenn ein Anstellungsverhältnis angestrebt wird, d.h. vermutlich wenn konkrete Ausschreibungen etc. unternommen werden, eine Unterbrechung weiterhin unschädlich sein. Gruß Manuel
Steffenam 18.01.2019 | 15:47
Ich bedanke mich für die Antworten. Hat mir sehr geholfen.
Steffenam 04.02.2019 | 19:45
Noch eine Anschlußfrage. Nur mal theoretisch. Innerhalb von zwei Monaten Übergangsfrist findet sich kein neuer Angestellter. Die Prüfung des Bemühens ist ja eine subjektive Einschätzung des zuständigen Bearbeiters. Also These : Man wird beitragspflichtig und entrichtet die Pflichtbeiträge ordnungsgemäß. Habe ich richtig verstanden, dass dann die Beitragspflicht dauerhaft bestehen bleibt, auch wenn zu einem späteren Zeitpunkt wieder ein Mitarbeiter eingestellt wird ?
KSCam 04.02.2019 | 20:18
sobald Sie wieder einen MA haben, sind Sie aus der Beitragspflicht wieder draußen.
Steffenam 05.02.2019 | 13:56
Und da bin ich mir nicht so sicher. Wenn ich es richtig gelesen habe, dann ist man als Selbständiger, der versicherungspflichtig in der GRV wird, bis zum Ende der Selbständigkeit versicherungspflichtig.
Manuelam 06.02.2019 | 13:08
Hallo! Ein Antrag auf Versicherungspflicht kann man nicht mehr zurück nehmen. Beim Personenkreis derjenigen die eine solche Erklärung abgegeben haben, besteht die Versicherungspflicht soweit die Selbständigkeit weiterbesteht (abgesehen von evtl. Geringfügigkeit). Dagegen fällt bei der Versicherungspflicht von Gesetzes wegen, sobald der Ausschlussgrund mehr als geringfügiger Arbeitnehmer gegeben ist, diese Versicherungspflicht wieder weg. Gruß Manuel
Steffenam 06.02.2019 | 16:20
Vielen Dank. Jetzt kann ich das Ganze wirklich richtig einordnen.
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