Hallo Rainer,
eine Versichrungspflicht bzw. Beitragspflicht bei arbeitnehmerähnlichen Selbständigen besteht, sofern das regelmäßige Arbeitseinkommen 400 Euro im Monat übersteigt. Liegt Ihr Arbeitseinkommen unter 400 Euro monatlich, sind Sie für diesen Zeitraum kraft Gesetzes versicherungsfrei.