Falls Sie nicht gemäß § 2 Satz 1 Nummer 9 SGB VI als "Selbständiger mit einem Auftraggeber" versicherungspflichtig sein wollen, müssen Sie einen Arbeitnehmer beschäftigen, der über 400,-- EURO monatlich brutto verdient. Alternativ können Sie auch mehrere "Minijobber" einstellen, deren Gesamtbruttoverdienst zusammengerechnet insgesamt über 400,-- EURO monatlich liegen muss.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: www.deutsche-rentenversicherung.de > Formulare und Publikationen > Info-Broschüren > "Selbständig-wie die Rentenversicherung Sie schützt"