Was mit Ihren Beiträgen passiert, welche Sie zum berufsständischen Versorgungswerk entrichtet haben, kann Ihnen in dem Forum der gesetzlichen Rentenversicherung nicht beantwortet werden. Bezüglich Ihrer freiwilligen Beiträge ab 2002 sollten Sie sich daher mit Ihrem Versorgungswerk in Verbindung setzen.
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung verjähren grundsätzlich nach vier Kalenderjahren, lediglich bei vorsätzlich enthaltenen Beiträgen greift eine Verjährungsfrist von dreißig Kalenderjahren.
Inwieweit in Ihrem konkreten Fall eine Rückforderung der Beiträge für die Zeit ab 2002 erfolgt, kann in diesem Forum ebenfalls nicht geklärt werden. Hinweise hierzu entnehmen Sie ggf. dem Bescheid über die rückwirkende Aufhebung der Befreiung bzw. wenden Sie sich zunächst direkt (ggf. telefonisch) an die Stelle, welche den Bescheid bzgl. der rückwirkenden Aufhebung der Befreiung erlassen hat.