Vielen Dank an den Kollegen im Urlaub. Der Vollständigkeit halber hier noch die Quelle mit den nicht mitzählbaren Zeiten aus der Gemeinsamen Rechtlichen Anweisung der Rentenversicherungsträger hierzu: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_6R5.1.2.3.