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Experten-Antwort

Befristete Arbeitsmarktrente in unbefristete EM-Rente umwandeln. Neuer Antrag nötig?

von tommilein06.08.2015 | 12:45
2239 Ansichten
6 Antworten

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Hallo. Ich würde um ernsthafte Ratschläge bitten. Keine blöden Kommentare. Danke! Ich (45) beziehe eine befristete Arbeitsmarktrente als volle Erwerbsminderungsrente. Diese wurde schon 1x verlängert. Nun hat mir mein Psychologe gesagt, ich sollte doch eine volle unbefristete EM-Rente anstreben. Doch wie wäre ein solcher Ablauf? Meine Befristung läuft in 2017 ab. Sollte ich vor Ablauf der Rente statt einer erneuten Verlängerung eine Unwandlung in eine volle EMR beantragen? Muß ich dann einen ganz neuen Antrag stellen, oder beim Verlängerungsantrag den Hinweis notieren, dass ich eine unbefristete volle EM-Rente aufgrund ärztl. Atteste anstrebe? Atteste würde ich erhalten. Wie läuft so etwas in der praxis ab? Vielen lieben Dank an alle.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo tommilein,

bis 2017 erhalten Sie die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sie hätten die Möglichkeit, die Zeit abzuwarten und dann einen Weitergewährungsantrag zu stellen. Sofern Sie zum jetzigen Zeitpunkt schon festgestellt haben möchte, dass bei Ihnen volle Erwerbsminderung auf Dauer aus gesundheitlichen Gründen vorliegt, reicht zunächst ein formloses Schreiben unter Beifügung neuer ärztlicher Unterlagen aus. Sollte der Versicherungsträger noch weitere Unterlagen benötigen, werden diese von Ihnen angefordert.

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5 Antworten

Herz1952am 06.08.2015 | 13:16
Hallo Tommilein, ob die Rente nach der Befristung in eine volle EM-Rente umgewandelt wird, bestimmt einzig und alleine die DRV nach Gutachten, bzw. Aktenlage. Ihr Psychologe - besser eine Psychiater - kann Sie durch ein entsprechendes Attest beim Verlängerungsantrag unterstützen. Sollte sich die Lage am Arbeitsmarkt ändern, können Sie auch einen neuen Antrag stellen. In erster Linie hängt eine volle EM-Rente ohne feststehenden Endtermin vom zu erwartenden Krankheitsverlauf ab. Selbstverständlich können Sie gegen einen negativen Bescheid (aus Ihrer Sicht) auch Widerspruch einlegen.
Useram 06.08.2015 | 14:40
Ihr Psychologe - besser eine Psychiater - kann Sie durch ein entsprechendes Attest beim Verlängerungsantrag unterstützen.
Prust... Seit wann haben See­len­klemp­ner Ahnung vom Rentenrecht ?
Der soll ja auch nur Ahnung von seinem Patienten haben, hat ja keiner was vom Rentenrecht gesagt.
=//=am 06.08.2015 | 17:13
Ich an Ihrer Stelle würde bis 2017 warten und ca. 5 Monate vorher einen Weitergewährungsantrag stellen. Geben Sie dann unter Vorlage ärztlicher Bescheinigungen an, dass und ggfls. wie sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verschlechtert hat. Vorher macht es m.E. nach keinen Sinn. Und bis 2017 kann noch viel passieren, so dass auch die DRV eine schnellere Entscheidung treffen kann.
W*lfgangam 06.08.2015 | 20:52
NEIN, die vorherigen Beiträge haben Ihnen bereits die Antworten gegeben. Gruß w. PS: Fragen Sie ihren Psychologen, ob er jemals von der DRV zu einem EM-Gutachten mit positive Ausgang für seinen Klienten beauftragt worden ist.
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