Hallo Enrico,
das mit der Erhöhung der Verlängerungszeitpunkte glaube ich nicht. Dass ein Sachbearbeiter bei der Rentenversicherung so hinterhältig denkt, kann ich mir nun doch absolut nicht vorstellen, ich glaube, da machst Du Dir doch ganz falsche Vorstellungen.
Du bekommst eine Zeitrente, weil im ärztlichen Guatchten von der Ärztin oder dem Arzt eine Besserung nicht für unwahrscheinlich angesehen wird.
Wenn Ärztin oder Arzt zu dieser Aussage kommen, sollen sie zusätzlich angeben, ob die Erwerbsminderung voraussichtlich vor Ablauf von drei Jahren behoben sein wird und gegebenenfalls wann. Wird solch ein Datum angegeben, müßte die Sachbearbeitung diesen Zeitpunkt als Ende der Zeitrente auswählen.
Im anderen Falle, müßte die Zeitrente - rechtzeitige Antragstellung vorausgesetzt, was ja bei Dir der Fall ist - drei Jahre gezahlt werden.
Du könntest mal vorsorglich Widerspruch einlegen (mußt Du innerhalb eines Monates nach Eingang des Bescheides bei Dir) und Dir entweder zunächst mal eine Kopie des Gutachtens schicken lassen oder gezielt nachfragen, weshalb dieser Endzeitpunkt der Zeitrente gewählt wurde.
Du kannst übrigens auch den Widerspruch im Rahmen einer Beratung bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung einlegen. Dort ist man Dir in der Regel auch bei der Widerspruchsbegründung behilflich.
Gelegentlich kommt es vor, dass unerfahrene Sachbearbeiter nicht drei Jahre ab Rentenbeginn, sondern aus Unkenntnis drei Jahre ab Leisungsfall bewilligen. Solche Fälle können auch passieren, wenn die Sachbearbeitung unter großem Zeitdruck steht, denn häufig sind im öffentlichen Dienst, da überall die Kassen leer sind, Bereiche aus Kostenspargründen unterbesetzt, und dann schleichen sich naturgemäß Fehler oder Ungenauigkeiten ein.