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Experten-Antwort

Befristete EM Rente

von Juppi4309.10.2013 | 16:30
1713 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine volle EM Rente läuft im März 2014 nach 3 Jahren aus. Was muss ich tun, wenn ich den Versuch starten möchte wieder halbtags oder gar Vollzeit arbeiten zu gehen? Entstehen mir dadurch Nachteile? Muss ich die 5 Jahre Anwartschaft für die EM Rente wieder von neuem erfüllen? Könnte ich bei einer erneuten Verschlechterung der gesundheitlichen Situation erneut eine volle Rente beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Juppi43,

die Antworten von Schade könnten kürzer nicht sein, aber sie bringen es auf den Punkt.

Trotzdem noch ein paar Erläuterungen:

Entstehen Nachteile wenn ich den Versuch starte wieder arbeiten zu gehen??

Nein. Nachteile entstehen nicht. Es ist sogar möglich während eines laufenden Rentenbezugs einen solchen Versuch zu starten. In der ersten Phase des Versuchs wird natürlich das erzielte Einkommen auf die Rente angerechnet. Im Verlauf des Arbeitsversuches wird sich dann zeigen wohin der Weg führt. Entweder -nach einer gewissen Zeit- muss der Versuch aufgegeben werden weil es gesundheitlich eben doch nicht funktioniert, dann könnte die Rente wieder gezahlt werden. Oder der Arbeitsversuch gelingt und das klappt auch von den gesundheitlichen Problemen her, dann wird natürlich auch irgendwann der Rentenanspruch (besteht überhaupt noch Erwerbsminderung) hinterfragt werden.

Muss ich die 5 Jahre Anwartschaft neu erfüllen??

Nein. Die Zeit des Erwerbsminderungsrentenbezuges dient als Verlängerungszeitraum und ist daher unschädlich. Sie sollten aber darauf achten, dass nach dem Rentenbezug weiterhin Rentenpflichtbeiträge gezahlt werden. Die Anwartschaft kann ansonsten verloren gehen (zB nach 3 Jahre ohne Rentenbeiträge).

Könnte ich erneut volle Rente beantragen??

Ja. Wenn die Anwartschaft/versicherungsrechtlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind, so kann jederzeit ein neuer Rentenantrag gestellt werden. Der Gesundheitszustand wird allerdings neu überprüft, was zu verschiedensten Ergebnissen führen kann. Von "Sie sind nicht mehr bzw. nicht wieder erwerbsgemindert" bis hin zu "Sie waren nie erwerbsfähig seit dem letzten Rentenbezug" ist theoretisch alles denkbar.

Hinweis:

Wenn Ihre Rente in 03/2014 ausläuft sollten Sie auf jeden Fall einen Weitergewährungsantrag stellen wenn die ursprünglichen gesundheitlichen Probleme noch vorhanden sind. Eine Erwerbsminderungsrente (bzw. ein Antrag auf Weiterzahlung) steht einem möglichen Arbeitsversuch grundsätzlich nicht im Weg (außer eben zunächst die Einkommensanrechnung) und der Arbeitsversuch bzw. ein geplanter Arbeitsversuch steht einer Erwerbsminderungsrente nicht zwingend im Weg. Grundlage für eine Erwerbsminderungsrente ist Ihr Gesundheitszustand. Der Arbeitsversuch, so denn ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis gefunden wird, steht allerdings möglichen Erwerbsminderungsrenten wegen verschlossenem Arbeitsmarkt entgegen.

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2 Antworten

Schadeam 09.10.2013 | 17:32
1. Frage: nein 2. Frage: nein 3. Frage: ja
Krümel83am 10.10.2013 | 08:45
An Ihrer Stelle empfehle ich trotzdem, den Verlängerungsantrag zu stellen, um grundsätzlich zu wissen, ob ein Anspruch auf EM besteht oder nicht....wenn Sie sich in der Lage fühlen, halb/volltags zu arbeiten, tun Sie das....die Rente wird dann überprüft, evtl. fällt sie ganz weg oder ruht aufgrund des Einkommens....
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