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Experten-Antwort

befristete EM-Rente, dann wieder tätig, dann normale Altersente?

von Rolf Sierlinski26.06.2015 | 06:42
922 Ansichten
2 Antworten

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Hallo im Forum, eine Bekannte von mir bezieht zur Zeit eine volle EM-Rente, befristet auf 3 Jahre. Angenommen, sie fühlt sich danach wieder arbeitsfähig und geht ins Berufsleben zurück und arbeitet noch einige Jahre: Erhält sie dann im Anschluss daran ihre normale Altersrente in voller Höhe? oder bleibt es bei der gezahlten EM-Rente? Wie sieht es mit den Rentenpunkten während des Bezuges der EM-Rente aus? Vielen Dank! Gruß R. Sierlinski

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Sierlinski,

für die Höhe der Altersrente spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Für eine individuelle Beratung sollte sich Ihre Bekannte an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Die Farbe Schwarzam 26.06.2015 | 06:59
Hat ein Versicherter eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder eine Erziehungsrente bezogen und beginnt spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs dieser Rente erneut eine Rente, werden ihm für diese Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt. D.h. wenn die Altersrente mindestens 2 Jahre nach Ende der EM-Rente beginnt, kann die Altersrente u.U. höher ausfallen, da die Entgeltpunkte dann komplett neu bewertet werden. Beginnt die Altersrente innerhalb von zwei Jahren, bleibt der Abschlag in den Entgeltpunkten wohl bestehen.
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