Danke für die Antwort an den/die Experten/in und an W*lfgang
Klar stellen möchte ich kurz, dass ich nicht die beitragseröffnende Fragestellerin und somit auch nicht vermietende Ferienhausbesitzerin bin.
Ich fand lediglich die Frage an sich interessant und vor allem die Antworten, dass man bei einer solchen Konstellation, die sich bei der Dame "sue" als nicht Eigentümerin des Ferienhauses ergibt, von einem meldepflichtigem Hinzuverdienst ausgehen könnte.
Mir ist im Gedächtnis, dass von einer gewerblichen Vermietung eines Ferienobjekts in der Regel erst auszugehen ist, wenn die Bettenzahl mehr als acht übersteigt oder hotelähnliche Leistungen angeboten werden, sowie ein Jahresgewinn von mehr als 24.500 € damit erzielt wird.
Wenn das Bettenangebot und/oder das Einkommen durch die Vermietung unter diesen Werten liegt, wird das Vermieten einer Ferienwohnung, meinem Kenntnisstand nach, erst einmal als private Vermögenswaltung und nicht als Gewerbe angesehen.
Es bliebe demnach der Fragestellerin "sue" zu raten den Sachverhalt, ob das Ferienhaus als Gewerbe oder als private Vermögensverwaltung einzustufen ist, klärend behördlich zu erörtern.
Desweiteren ist und bleibt für sie abzuklären, ob sie persönlich tatsächlich die aus der Vermietung erzielten Einnahmen als Hinzuverdienst bei der DRV anmelden muss, da sie persönlich nicht Eigentümerin des Objekts ist, sondern lediglich ihren minderjährigen Sohn verwaltungs- und vermögendunterstützend sowie beratend zur Seite steht.
Es kann wohl nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass sie persönlich den Erlös aus der Vermietung als Lohn für ihre Unterstützung erwirbt.
Das sind lediglich meine eigenen Gedanken!
Wie gesagt, es würde mich arg wundern, wenn man in besagter Sache "sue" einen Hinzuverdienst unterstellt, da sich die Einnahmen aus der Vermietung eines Ferienhauses ihres Sohnes ergeben und nicht ihr zuzuordnen sind.
Gruß Silvia