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Experten-Antwort

befristete EMR für kurze Zeit?

von Weißnicht25.03.2021 | 09:11
115 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich habe vor ca. einem Jahr eine EMR beantragt. Bin seit mehreren Jahren in einer teilweisen EMR, deren Verlängerung ich auch noch beantragen muss. Im August wurde ich zu einem Gutachter geschickt. Danach passiert erstmal nichts. Bis heute gibt es keinen Bescheid. Vier Monate nach Bitten um Zusendung des Gutachtens habe ich es ein halbes Jahr nach der Begutachtung zugesendet bekommen. Laut Eingangsstempel war es bereits knapp 2 Wochen nach der Begutachtung bei der DRV MD angekommen. Die Empfehlung sagt unter 3 Stunden, befristet auf ein Jahr. Leistungsfall Antragsdatum. Meine Ärzte und der MDK-Gutachter sehen das mit der Dauer anders. Je nach Bescheid ist das Jahr schon mit dem Bescheid rum. Auch wenn 1 Jahr ab Bescheid herauskommt, dauert es bis zu x Wochen bis mein Arbeitgeber das ok des Integrationsamtes (SB) erhalten hat, damit das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird. Ohne Verlängerung muss ich mich schon bald wieder beim Arbeitgeber um Wiedereinstellung (Anspruch nach Betriebsvereinbarung) kümmern und ggf. auf Kosten der Gesundheit weiterzuarbeiten. Das halte ich für unpraktikabel. Kann ich in einem eventuell notwendigen Widerspruch nur die Dauer der Befristung überprüfen lassen? Gibt es andere Wege die man dann gehen kann? Mir ist bewusst, dass ich Weiterzahlungsanträge stellen kann, aber wenn die erste Befristung schon nur ein Jahr sein sollte...

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.03.2021 | 10:34

Im Widerspruch kann man natürlich als Begründung die vorgenommene Befristung angeben (möglichst mit entsprechenden ärztlichen Unterlagen ergänzt). Als erstes Rechtsmittel gegen einen Bescheid ist der Widerspruch vorgesehen. Warten Sie doch vorerst die Entscheidung ab und beantragen Sie die Weitergewährung der teilweisen Erwerbsminderungsrente parallel.

2 Antworten

Lolam 25.03.2021 | 10:11
Ich bin mir ziemlich sicher, dass Ihr Arbeitgeber kein Ok vom Integrationsamt bekommt, nur weil eine befristete EM Rente vorliegt. Dies ist arbeitsrechtlich kein Kündigungsgrund.
Achimam 25.03.2021 | 11:07
In der Regel ruht das Arbeitsverhälnis während des Bezüge einer befristeten EMR.
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